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Kickback Rückforderung: So holen Sie sich versteckte Bankgebühren in AT zurück!

Haben Sie vor dem Jahr 2018 in Investmentfonds auf Empfehlung Ihrer Bank oder freiwillig investiert? Dann gibt es eine gute Nachricht für Ihren Kontostand: Möglicherweise schuldet Ihnen Ihre Bank eine beachtliche Summe Geld. Es geht um sogenannte Kickbacks – versteckte Provisionen, die Banken jahrelang hinter dem Rücken ihrer Kunden kassiert haben.

Was sind Kickbacks eigentlich?

Wenn Sie Anteile an einem Investmentfonds kaufen, fallen Gebühren an. Doch viele Anleger wissen nicht, dass die Bank oft nicht nur einmalig beim Kauf verdient. Die Fondsgesellschaften zahlen der Bank laufend ein „Dankeschön“ dafür, dass das Geld der Kunden im Fonds bleibt.

Diese sogenannten Bestandsprovisionen fließen Jahr für Jahr – direkt aus dem Vermögen des Anlegers. Das Problem: Diese Zahlungen schmälern Ihre Rendite, ohne dass Sie meist klar darüber informiert wurden.

Warum das jetzt ein Thema ist: Das Machtwort des OGH

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Die Richter stellten klar: Eine Bank muss ihre Kunden offen über ihr eigenes Umsatzinteresse aufklären. Hat sie das nicht getan, handelt sie rechtswidrig und ist schadensersatzpflichtig.

Wie die Zeitung „Die Presse“ berichtet, haben Banken auf diese Weise über Jahre hinweg eine Milliardensumme zu Unrecht kassiert.

Kleinvieh macht auch Mist – und zwar gewaltig

Was nach kleinen Prozentsätzen klingt (oft zwischen 0,3 % und 1 % pro Jahr), summiert sich über die Zeit zu enormen Beträgen.

  • Ein Beispiel: Bei einer Anlagesumme von 250.000 Euro können sich die versteckten Gebühren über 25 Jahre auf rund 37.500 Euro belaufen.

Bin ich auch betroffen?

Besonders gute Chancen auf eine Rückerstattung haben Sie, wenn:

  • Sie in Investmentfonds investiert haben (Aktien oder Anleihen allein zählen nicht).
  • Die Investition vor dem 31. Dezember 2017 erfolgte. Seit 2018 sind die Regeln strenger, und Banken legen die Gebühren meist korrekt offen.
  • Wichtig: Der Anspruch besteht auch dann noch, wenn Sie die Fonds bereits verkauft oder Ihr Depot längst aufgelöst haben.

So kommen Sie zu Ihrem Recht: Ihr Partner für die Rückforderung meinprozess.com

Gegen die eigene Hausbank vorzugehen, wirkt oft kompliziert. Wir von meinprozess.com haben uns darauf spezialisiert, Anlegern bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu helfen. Jetzt per Mail, Telefon oder Kontaktformular bei uns melden.

Das ist unser Service für Sie:

  • Individuelle Prüfung: Wir prüfen jeden Fall einzeln und kostenlos für Sie. Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
  • Kein Kostenrisiko: Dank Prozessfinanzierung übernehmen wir alle Kosten für Anwälte und Gerichte. Sie müssen kein eigenes Geld einsetzen – wir verdienen nur dann ein Honorar, wenn wir den Prozess für Sie gewinnen.
  • Einfache Abwicklung: Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter office@meinprozess.at oder telefonisch unter +43 6776 433 1130. Wir klären gemeinsam, welche Gebühren Sie von Ihrer Bank zurückfordern können.

Fazit: Schauen Sie in Ihre alten Depotauszüge. Das Geld, das die Bank als „verstecktes Trinkgeld“ einbehalten hat, gehört rechtlich gesehen Ihnen. Nutzen Sie die Chance auf eine professionelle Prüfung und holen Sie sich zurück, was Ihnen zusteht! Follow for more auf Facebook!