
Sie haben durch rechtswidrige Kreditgebühren Geld verloren? Sie sind nicht allein!
Die gute Nachricht:
Sie können Kreditgebühren zurückfordern!
Der Oberste Gerichtshof (OGH) beurteilt jüngst in mehreren Verfahren gegen Banken deren Kreditbearbeitungsgebühr als unzulässig.
Intransparente Klauseln und Gebühren wie bei Kreditverträgen üblich können laut dem aktuellen Urteil unzulässig sein und eine Rückforderung von Gebühren möglich machen.
Bearbeitungsgebühren für Kredite werden in vielen Verträgen verschiedenen bezeichnet (Bearbeitungsprovision, Kreditgebühr, Bearbeitungsentgelt, Bankspesen, uvm). Diese Gebühren werden normalerweise als Prozentsatz des Kreditbetrags berechnet Dieser bewegt sich idR. Zwischen 0,5 bis 4 Prozent. Bei Immobilienkrediten belaufen sich diese Gebühren oft auf mehrere tausend Euro. Sollte eine solche Gebühr unzulässig sein, besteht die Möglichkeit, sie zurückzufordern.
– Ronald Mechtler, Geschäftsführer von meinprozess.at

Wie können Sie nun Ihre Kreditgebühren bzw Bearbeitungsgebühren zurückfordern? So gehts:

Berechnungsbeispiel
Im jüngst erfolgten Urteil wurde konkret folgende Klausel als unzulässig beurteilt: „Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4% des Kreditbetrags, die dem Kreditkonto angelastet wird.„
Ein Immobilienkredit z.B. 2005 abgeschlossen für ein Haus:
- € 700.000 bei 3% „Bearbeitungsgebühr“
- = ergibt einen möglichen Rückforderungsbetrag von = € 21.000
Voraussetzungen:
- Kredit zwischen Bank und Verbraucher
- Offen oder bereits abbezahlter Kredit
- Vertragsabschluss 30 Jahre rückwirkend (>1994)
Wir prüfen jeden Anspruch individuell falls Sie bei folgenden Banken einen Kreditvertrag haben:
| Kreditgebühren | Bearbeitungsgebühr | Kreditbearbeitungsgebühr |
| Addiko Bank AG | Hypo Bank Burgenland | Santander |
| Austrian Anadi Bank | Kommunalkredit Austria | SBausparkasse |
| bank99 | Liechtensteinische Landesbank (Ö) | Schelhammer Capital |
| Bank Gutmann AG | Erste Group Bank AG | Schoellerbank AG |
| Bankhaus Spängler | Oberbank AG | SpardaBank |
| BAWAG | Raiffeisen Bank Int. (RBI) | Steiermärkische Sparkasse |
| BAWAG Group AG | Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien | Unicredit Bank Austria |
| DADAT Bank | Raiffeisenlandesbank OÖ AG | UniCredit Bank Austria AG |
| DenizBank AG | RLB Kärnten | Volksbank |
| Easybank | WSK Bank | Volksbank Wien AG |
So funktioniert’s
In einem ersten Telefongespräch oder E-Mail besprechen wir ganz unverbindlich Ihre Situation. Wo und wann haben der Vertrag geschlossen wurde und wie hoch waren Ihre Kreditgebühren? Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung mit Rückforderung und behandeln Ihre Anfrage vertraulich.
Danach geht es so weiter:

1
Wir machen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles: Welche Erfolgsaussichten haben Sie und was sind die nächsten Schritte?

2
Sind alle Punkte geklärt, geben Sie uns den Auftrag, Ihren Kreditgebühren mit unserer Partner-Rechtsanwaltskanzlei zurückzufordern. Sie müssen dafür nichts bezahlen.

3
Nach erfolgreichem Prozess erhalten Sie die Schadenssumme zurück. Einen Teil davon berechnen wir als unser Honorar.
Wir garantieren:
-
- Professionelle Betreuung durch unsere Partner-Anwaltskanzlei.
-
- Langjährige Erfahrung mit der Rückforderung von Spielverlusten.
-
- Keine finanzielle Vorleistung, egal ob es zum Prozess kommt oder nicht
-
- Diskrete Abwicklung.
Nutzen Sie jetzt die Chance und fordern Sie Ihre Kreditspesen zurück.
Das Recht auf Ihrer Seite!
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht! Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses,
unverbindliches Gespräch. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen!
Oder kontaktieren Sie uns direkt per Mail oder Telefon:
+43 6776 433 1130
office@meinprozess.at

Die Hoffnung nicht aufgeben!
Die Klausel ist intransparent, da zusätzlich zu einer „Kreditbearbeitungsgebühr“ weitere Entgelte verrechnet werden, die ebenfalls typischerweise bei Kreditaufnahmen anfallen. Die Bank verrechnet somit Entgelte doppelt, weshalb die Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist und damit zurückgefordert werden kann.
Aktuell sind weitere Musterverfahren anhängig in denen geprüft wird ob Kreditbearbeitungsgebühren grundsätzlich zulässig sind.
Sollte keine Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung vorliegen, übernehmen wir gern Ihr Kostenrisiko als Prozessfinanzierer.
Melden Sie sich noch heute kostenlos und unverbindlich und lassen Sie ihren Kreditvertrag von unserer Partner-Rechtsanwaltskanzlei auf unzulässige Klauseln prüfen.
Weitere Erfahrungsberichte gibt es in unserem Blog zu lesen.