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Casino
Vertragspartner
Galaktika N.V. (Curacao, Handelsregisternummer 140803)
Sitz
Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao
Lizenz
Curacao Gaming Control Board (GCB), OGL/2024/169/0146 (ausgestellt 28.10.2024)
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-28

Was wir über 1Go Casino wissen

Vertragspartner von 1Go Casino ist nach unserer Recherche die Galaktika N.V. (Curacao, Handelsregisternummer 140803) mit Sitz Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die GCB-Lizenz (OGL/2024/169/0146 (ausgestellt 28.10.2024)).

1go.casino ist ein Casino-Angebot von Galaktika N.V. Die Terms-Seite und das GCB-Zertifikat waren beim Direktabruf nicht erreichbar (HTTP 403). Lizenz- und Adressangaben stammen aus indirekten Quellen (Websearch-Ergebnisse, die die GCB-Zertifikats-URL nennen). Galaktika N.V. betreibt ein größeres Portfolio von Casinos (Sol, Fresh, Jet, Drip, Legzo, Starda, Monro, Lex, Gizbo, Irwin, Flagman, Rox, 1Go). Zahlungsabwicklung via Unionstar Limited (Zypern, HE 356131). Keine Sportwetten erkennbar.

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei 1Go Casino bedeuten kann

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Casino-Verluste bei 1Go Casino

Casino-Verluste bei 1Go Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei 1Go Casino zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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