Allgemein

Was macht die R. M. Prozessfinanzierung GmbH?

Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH finanziert zivilrechtliche Verfahren von Verbrauchern, etwa zur Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren oder von Verlusten aus Online-Glücksspiel. Im Erfolgsfall fällt ein Honorar ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags an, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.

Sind Sie eine Anwaltskanzlei?

Nein. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch kooperierende Rechtsanwälte. Wir bieten keine Rechtsberatung.

Wie läuft das kostenlose Erstgespräch ab?

Sie schildern uns Ihren Fall, telefonisch, per E-Mail oder über das Formular: bei welchen Anbietern Sie gespielt haben und wie hoch Ihr Verlust ungefähr war. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage mit einer Einschätzung. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns mit der Finanzierung beauftragen, beginnt die Arbeit, vorher entstehen für Sie keine Kosten.

Mache ich mich strafbar, weil ich bei einem Online-Casino ohne Konzession gespielt habe?

Nein. Als Spieler machen Sie sich in Österreich nicht strafbar. Verboten ist das Anbieten von Glücksspiel ohne österreichische Konzession, nicht die Teilnahme daran. Sie müssen also keine strafrechtlichen Folgen befürchten, wenn Sie Ihre Verluste mit unserer Unterstützung zurückfordern.

Sollte ich auf die anhängigen EuGH-Verfahren warten?

Nein, warten bringt Ihnen nichts. Es laufen zwar einzelne Grundsatzverfahren auf europäischer Ebene, eine Entscheidung dauert aber noch lange. Die österreichischen Gerichte geben Spielern bei Casino-Verlusten schon heute recht, ganz unabhängig davon. Wer abwartet, riskiert nur, dass sich ältere Verluste später schwerer belegen lassen.

Kann ich diskret und ohne persönlichen Termin bleiben?

Ja. Die Kommunikation kann vollständig per E-Mail und Telefon erfolgen. In den meisten Fällen ist kein persönlicher Termin nötig. Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und ausschließlich für die Prüfung Ihres Falls.

Ich kenne meine genaue Verlustsumme nicht mehr. Kann ich mich trotzdem melden?

Ja. Melden Sie sich auch dann, wenn Sie die exakte Verlustsumme nicht mehr kennen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie an Ihre Daten und Kontoauszüge gelangen, und die kooperierenden Rechtsanwälte unterstützen bei der Ermittlung der Forderung.

Worauf Sie achten sollten

Warum ist die finanzielle Stärke eines Prozessfinanzierers wichtig?

Ein Verfahren zieht sich oft über mehrere Jahre und mehrere Instanzen, bei Anbietern im Ausland kommt ein eigenes Vollstreckungsverfahren hinzu. Schon bei kleineren Forderungen können die Kosten über die Laufzeit auf einen erheblichen Betrag anwachsen. Ein Finanzierer muss das durchhalten und das Verfahren bis zum Ende tragen können. Neue oder kleine Anbieter mit geringer Kapitaldecke geraten hier schneller an ihre Grenzen. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist seit Jahren am österreichischen und europäischen Markt etabliert, mit Schwerpunkt im DACH-Raum, und finanziert Verfahren auch über lange Zeiträume.

Warum sind Erfahrung und Spezialisierung bei einem Prozessfinanzierer wichtig?

Erfahrung in diesem spezialisierten Bereich entscheidet oft über den Ausgang. Anwälten oder Finanzierern, die fachfremd oder neu in der Branche sind, fehlt die nötige Routine. Wichtig ist außerdem, wie mit mehreren Forderungen umgegangen wird. Wer sich nur die aussichtsreichsten Fälle heraussucht, lässt Sie mit dem Rest allein. Wir betreuen Ihr gesamtes Forderungsbündel und können das Risiko über mehrere Fälle streuen, statt es einseitig auf Sie abzuwälzen.

Kann ich Werbung vertrauen, die eine Rückforderung als risikolos und kinderleicht darstellt?

Seien Sie vorsichtig, wenn ein Promi oder Schauspieler Ihnen erklärt, die Rückforderung von einem illegalen Casino im EU-Ausland oder in der Karibik sei völlig risikolos und kinderleicht. So einfach ist es nicht. Es handelt sich um ein ernstzunehmendes Verfahren, und in aller Regel müssen Sie persönlich vor Gericht erscheinen, nur in Ausnahmefällen nicht. Lassen Sie sich nicht mit falschen Versprechungen abspeisen. Wir sagen Ihnen von Anfang an ehrlich, was auf Sie zukommt.

Sollte ich meine Forderung an einen Aufkäufer verkaufen?

Wir raten zur Vorsicht. Schnelle Forderungsabkäufe werden oft zu ungünstigen Konditionen angeboten, bevor Sie Ihre genaue Verlustsumme überhaupt kennen. Solche Angebote nutzen mitunter eine finanzielle Notlage aus. Bedenken Sie auch: Kommt es später zu einem Gerichtsverfahren, müssen Sie als Betroffener in der Regel ohnehin persönlich erscheinen. Wenn Ihnen ein Abkauf angeboten wurde, prüfen wir das gern kostenlos und sagen Ihnen, was Ihre Forderung tatsächlich wert ist.

Kreditgebühren

Welche Kreditverträge kommen für eine Rückforderung infrage?

Infrage kommen Kreditverträge mit einer gesondert verrechneten Bearbeitungsgebühr. Ob die Gebühr zurückgefordert werden kann, hängt vom konkreten Vertrag, vom Zeitpunkt des Abschlusses und von der jeweiligen Klausel ab. Wir prüfen das kostenlos.

Online-Casino & Glücksspiel

Kann ich Verluste bei Online-Casinos zurückfordern?

Infrage kommen Verluste bei Online-Casinos, die über keine österreichische Konzession verfügen. Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt vom konkreten Anbieter und vom Einzelfall ab. Auch Krypto-Casinos und Online-Poker können geprüft werden. Die Prüfung ist kostenlos.

Von welchen Online-Casinos kann man Verluste zurückfordern?

Infrage kommen Verluste bei Online-Casinos, die über keine österreichische Konzession verfügen. In Österreich besitzt nur ein einziger Anbieter eine Konzession für Online-Glücksspiel. Angebote anderer Betreiber gelten als nicht konzessioniert, weshalb Verluste zivilrechtlich gegen den Anbieter zurückgefordert werden können. Ob Ihr Fall infrage kommt, prüfen wir kostenlos.

Bei welchen Spielen ist eine Rückforderung möglich?

Eine Rückforderung kommt bei allen Formen des Online-Glücksspiels ohne österreichische Konzession infrage, etwa bei Slots, Roulette, Black Jack, Poker und Live-Spielen. Entscheidend ist nicht die Spielart, sondern ob der Anbieter ohne österreichische Konzession tätig war. Die Prüfung ist kostenlos.

Zählt auch Bonusgeld bei der Rückforderung?

Zurückgefordert wird das Geld, das Sie selbst eingezahlt und verloren haben. Reine Bonus-Guthaben, die der Anbieter zusätzlich gewährt hat, fließen nicht in die Forderung ein, weil sie nie aus Ihrem Vermögen stammten. Sobald Sie aber eigenes Geld eingezahlt haben, etwa um Umsatzbedingungen für einen Bonus zu erfüllen, ist dieser Echtgeld-Verlust Teil der Rückforderung. In der Aufbereitung wird das sauber getrennt.

Spielt es eine Rolle, ob ich mich selbst gesperrt hatte oder auffällig viel gespielt habe?

Für die Rückforderung von Casino-Verlusten kommt es in erster Linie auf die fehlende österreichische Konzession des Anbieters an, nicht auf Ihr Spielverhalten. Wenn ein Anbieter aber eine Selbstsperre ignoriert, Limits nicht durchsetzt oder erkennbare Anzeichen für problematisches Spielen übergeht, verletzt er zusätzlich Spielerschutzpflichten. Das kann den Fall weiter stützen. Schildern Sie solche Umstände im Erstgespräch.

Welche Verluste sind nicht rückforderbar?

Nicht rückforderbar sind Verluste beim österreichischen Konzessionsinhaber, der über eine gültige Konzession nach dem Glücksspielgesetz verfügt, ebenso staatliche Lotterien wie Lotto, EuroMillionen oder Toto. Alle übrigen Verluste in Online-Casinos ohne österreichische Konzession sind grundsätzlich rückforderbar. Bei Anbietern, die mehrere Produkte führen, trennen wir die Verluste pro Produkt und prüfen die jeweils passende Grundlage.

Das Casino zahlt meinen Gewinn nicht aus. Was kann ich tun?

Gewinne aus Spielen bei Anbietern ohne österreichische Konzession lassen sich nicht einklagen, weil diese Verträge unwirksam sind. Der eigentliche Hebel liegt woanders: Das Geld, das Sie eingezahlt und verloren haben, können Sie zurückfordern, auch aus früheren Zeiträumen. Wir prüfen Ihren Fall und bündeln alle rückforderbaren Beträge in einem Verfahren.

Krypto-Casino

Kann ich Verluste in einem Krypto-Casino zurückfordern?

Auch Verluste bei Online-Casinos, die in Kryptowährungen abrechnen, können zivilrechtlich gegen den Anbieter zurückgefordert werden, sofern dieser ohne österreichische Konzession tätig ist. Ob das in Ihrem Fall greift, hängt vom Anbieter und vom Einzelfall ab. Wir prüfen das kostenlos.

Online-Poker

Kann ich Verluste aus Online-Poker zurückfordern?

Verluste aus Online-Poker bei Anbietern ohne österreichische Konzession können zivilrechtlich zurückgefordert werden. Der Oberste Gerichtshof hat die Rückforderbarkeit von Pokerverlusten grundsätzlich bestätigt. Ob das in Ihrem Fall greift, hängt vom Anbieter und vom Einzelfall ab. Wir prüfen das kostenlos.

Sportwetten

Kann ich Verluste aus Sportwetten zurückfordern?

Ob Verluste aus Sportwetten zurückgefordert werden können, hängt vom Anbieter und vom Einzelfall ab. Wir prüfen das kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie auf sportwettenverluste.at.

Worauf kommt es bei Sportwettenverlusten besonders an?

Sportwetten sind in Österreich anders geregelt als nicht konzessioniertes Online-Glücksspiel. Fälle werden daher selektiv geprüft. Eine besondere Rolle spielt, ob eine dokumentierte Spielsucht vorliegt. Ob Ihr Fall infrage kommt, klären wir kostenlos. Ausführliche Informationen finden Sie auf sportwettenverluste.at.

Verfahren

Wer führt das Verfahren?

Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer und keine Rechtsanwaltskanzlei und übernimmt die Finanzierung des Verfahrens.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Die Dauer hängt vom Einzelfall, vom zuständigen Gericht und vom Verlauf des Verfahrens ab. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich.

Wie läuft das Verfahren gegen einen Anbieter ab?

In vier Schritten: Nach Ihrer Beauftragung sammeln wir die Unterlagen, dann fordern wir den Anbieter schriftlich zur Zahlung auf. Zahlt er nicht, bringen die kooperierenden Rechtsanwälte die Klage bei einem österreichischen Gericht an Ihrem Wohnort ein, nach dem Urteil wird der Betrag eingetrieben. Manche Anbieter zahlen schon nach dem Schreiben, andere lassen es auf den Prozess ankommen. Geht ein Anbieter voll in den Prozess, dauert die erste Instanz meist sechs bis fünfzehn Monate.

Muss ich ins Ausland reisen oder persönlich vor Gericht erscheinen?

In das Land, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, müssen Sie nicht reisen. Geklagt wird an dem für Sie zuständigen Gericht in Österreich. In den meisten Fällen erscheinen Sie dort persönlich zur Verhandlung. Die kooperierenden Rechtsanwälte bereiten Sie darauf vor und sind dabei an Ihrer Seite.

Der Anbieter sitzt im Ausland, etwa in Malta oder Curaçao. Bekomme ich mein Geld trotzdem?

Klagen lässt sich fast immer. Entscheidend ist, ob aus einem Urteil am Ende auch eine Zahlung wird, und das hängt vor allem vom Sitz des Anbieters ab. Bei Anbietern in der EU ist die grenzüberschreitende Durchsetzung grundsätzlich vorgesehen. In Malta, dem Sitz vieler Anbieter, erschwert derzeit ein eigenes Gesetz, die Bill 55, die Vollstreckung ausländischer Urteile. Die EU-Kommission und der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof halten dieses Gesetz für unzulässig, eine Entscheidung des Gerichtshofs steht noch aus, die Aussichten dürften sich also wieder verbessern. Bei Anbietern außerhalb der EU, etwa in Curaçao, prüfen wir zusätzliche Wege, etwa Vermögen des Anbieters in Europa oder seine Zahlungsdienstleister. Vor jeder Klage prüfen wir, ob sich die Durchsetzung wirtschaftlich lohnt, und sagen Ihnen das ehrlich.

Ist eine Gerichtsverhandlung ein Verhör wie im Fernsehen?

Nein. Eine Verhandlung in Österreich ist kein Verhör, sie verläuft in sachlicher Atmosphäre und sachorientiert. Das aus US-amerikanischen Filmen bekannte Bild trifft auf österreichische Gerichte nicht zu. Die kooperierenden Rechtsanwälte stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite.

Was passiert, wenn der Anbieter während des Verfahrens insolvent wird?

Dann melden wir Ihre Forderung im Insolvenzverfahren an. Wie viel ausgezahlt wird, hängt davon ab, was beim Anbieter noch zu holen ist. Gerade kleinere Anbieter verschwinden manchmal, deshalb schauen wir uns vor jeder Klage an, wie stabil der Betreiber wirtschaftlich ist. Bei wackeligen Anbietern kann man zusätzlich die verantwortlichen Personen persönlich in die Pflicht nehmen, das greift auch dann noch, wenn die Firma selbst pleite ist.

Ich habe bei meiner Bank schon eine Rückbuchung (Chargeback) veranlasst. Schadet das?

Nicht unbedingt, es macht den Fall aber etwas komplizierter. Anbieter reagieren auf eigenmächtige Rückbuchungen oft mit Mahnungen oder sperren das Konto, und sie behaupten vor Gericht gern, Sie hätten sich ja schon selbst geholfen. Der Weg über uns ist sauberer, weil die Forderung am Ende offiziell festgestellt wird. Wenn Sie schon Rückbuchungen gemacht haben, heben Sie die Unterlagen auf, wir berücksichtigen das.

Soll ich mein Spielerkonto vor der Prüfung schließen?

Schließen Sie es nicht aus eigenem Antrieb. Solange das Konto offen ist, haben Sie Zugriff auf Spielhistorie, Transaktionen und Mitteilungen des Anbieters, das erleichtert die Aufbereitung. Sperrt oder kündigt der Anbieter das Konto von sich aus, ist das kein Nachteil für Ihren Fall. Melden Sie sich in dem Fall einfach mit dem betroffenen Anbieter und der ungefähren Verlusthöhe bei uns.

Klage ich allein oder als Teil einer Sammelklage?

In Österreich gibt es keine Sammelklage wie in den USA. Jeder Fall wird einzeln gegen den jeweiligen Anbieter geführt, so bleibt Ihr Anspruch ganz in Ihrer Hand. Gehen mehrere Betroffene gegen denselben Anbieter vor, bündeln wir das organisatorisch, das macht uns schlagkräftiger, ohne dass Sie etwas aufgeben. Erfolge in ähnlichen Fällen helfen den nachfolgenden.

Verjährung

Können Ansprüche verjähren?

Ja, Ansprüche können verjähren. Ob und ab wann das im Einzelfall gilt, hängt von Ihrem Fall ab. Eine frühzeitige Prüfung ist daher sinnvoll.

Kosten & Honorar

Was kostet die Prüfung meines Falls?

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Sie zahlen keinen Anwaltsvorschuss. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ein Erfolgshonorar ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.

Welche Kosten fallen im Regelfall bei der Durchsetzung Ihrer Rechte an, und wer trägt sie?

In einem Verfahren fallen je nach Fall unterschiedliche Kosten an, unter anderem Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und diverse Kostenvorschüsse für das Gericht, Übersetzungs- und Dolmetschkosten, Zustellkosten für die physische Klagszustellung, Konsulargebühren, Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen und, bei Anbietern im Ausland, die Gebühren der Vollstreckung. Die Vorfinanzierung dieser Prozesskosten trägt die R. M. Prozessfinanzierung GmbH. Sie zahlen keinen Anwaltsvorschuss und strecken keine Verfahrenskosten aus eigener Tasche vor. Ein Honorar fällt nur im Erfolgsfall an, ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags.

Wie hoch ist Ihre Provision?

Unser Erfolgshonorar beginnt bei 35 Prozent des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens. Aufwändigere Fälle, schwer erreichbare Anbieter oder Verfahren über mehrere Instanzen kosten mehr Zeit. Bei Krypto-Casinos liegt das Honorar wegen des höheren Aufwands bei 45 Prozent. Lässt sich Ihr Fall ausnahmsweise schon vor einer Klage in einem Vorklagsvergleich lösen, beträgt das Honorar 19 Prozent des erzielten Betrags. Die konkrete Provision besprechen wir mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch oder nachdem Sie uns Ihren Fall schriftlich geschildert haben.

Fällt ein Honorar an, wenn der Fall nicht erfolgreich ist?

Das Erfolgshonorar fällt nur im Erfolgsfall an. Kommt es nicht zum Erfolg, zahlen Sie kein Honorar. Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte auf unsere Kosten, einen Anwaltsvorschuss zahlen Sie nicht.

Gibt es eine Mindestverlustsumme?

Es gibt keine starre Mindestsumme. Ob sich ein Verfahren wirtschaftlich lohnt, hängt vom Einzelfall ab, etwa vom Anbieter und von der Höhe der Verluste. Das besprechen wir in der kostenlosen Prüfung offen mit Ihnen.

Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA

Ihre Frage ist offen geblieben?

Dann schildern Sie uns Ihren Fall. Ronald Mechtler und sein Team sehen sich Ihre Angaben persönlich an und melden sich mit einer kostenlosen Einschätzung.