Casino-Verluste bei 50 Crowns
Casino-Verluste bei 50 Crowns fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
50 Crowns: Online-Casino, Lizenz aus Curacao, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von 50 Crowns ist nach unserer Recherche die Hollycorn N.V. (Reg.-Nr. 144359); Zahlungsabwickler/Agent: Libergos Ltd., Nikosia, Zypern (Reg.-Nr. 371971) mit Sitz Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die CGA-Lizenz (OGL/2023/176/0095; früheres Antillephone-Master-Sublizenz 8048/JAZ2019-015).
Website blockiert Direktzugriff (HTTP 403). Betreiber und Lizenzdaten über Konzern-Infoseite und Websearch belegt. Hollycorn N.V. trägt seit 2024 neue CGA-Lizenz OGL/2023/176/0095 zusätzlich zur alten Antillephone-Sublizenz.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei 50 Crowns fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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