- Produkte
- Sportwetten
- Vertragspartner
- Admiral Sportwetten GmbH (FN 39714d, Landesgericht Wiener Neustadt, UID ATU 19147304)
- Sitz
- Novomaticstraße 5, 2352 Gumpoldskirchen, Österreich
- Lizenz
- Bewilligung der OÖ Landesregierung für Online-Wettdienstleistungen
- Mutterkonzern
- Tipico Group (Atlas Group GmbH, Übernahme abgeschlossen September 2025)
- Österreichische Konzession
- ja
- Stand der Recherche
- 2026-05-28
Was wir über Admiral Sportwetten wissen
Vertragspartner von Admiral Sportwetten ist nach unserer Recherche die Admiral Sportwetten GmbH (FN 39714d, Landesgericht Wiener Neustadt, UID ATU 19147304) mit Sitz Novomaticstraße 5, 2352 Gumpoldskirchen, Österreich. Lizenz: Bewilligung der OÖ Landesregierung für Online-Wettdienstleistungen. Muttergesellschaft ist die Tipico Group (Atlas Group GmbH, Übernahme abgeschlossen September 2025).
Tätigkeitsfeld: Buchmachergeschäft, Wettautomaten, Wettsoftware. Lizenzadresse Wegscheiderstraße 124, 4060 Leonding. Die online angebotenen Wettdienstleistungen unterliegen der behördlichen Bewilligung und Aufsicht der OÖ Landesregierung. Die Admiral Sportwetten GmbH gehört seit September 2025 zur Tipico Group (vorher Novomatic). Die ATLAS Group GmbH wurde von der NOVOMATIC AG an Tipico verkauft, die BWB hat den Zusammenschluss freigegeben. Klagbarer Vertragspartner bleibt die Admiral Sportwetten GmbH. Wer im Verlust-Zeitraum spielsüchtig war, kann den Wettvertrag nach § 865 ABGB trotz bestehender Wettlizenz als nichtig erklären lassen.
Rechtliche Einordnung
Sportwetten sind in Österreich, anders als Online-Casinos, grundsätzlich legal. Eine Rückforderung kommt über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB in Betracht. Die pathologische Spielsucht im Verlust-Zeitraum wird im Verfahren gutachterlich festgestellt, den fachärztlichen Befund organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam. Wirtschaftlich tragfähig ist eine Klage in der Regel ab rund 50.000 Euro Verlust pro Anbieter.
Der Klagsweg greift unabhängig davon, wo der Wettanbieter sitzt. Auch österreichisch lizenzierte Online-Wettanbieter sind klagbar, solange das Wettverhältnis online entstanden ist. Wett-Cafés mit Bargeld vor Ort sind eine andere Konstellation.
So gehen wir vor
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.