Casino-Verluste bei AzurSlot
Casino-Verluste bei AzurSlot fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
AzurSlot: Online-Casino, Lizenz aus Curacao, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von AzurSlot ist nach unserer Recherche die GBL Solutions N.V. mit Sitz Dr. Henri Fergusonweg 1, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die GCB-Lizenz (OGL/2024/589/0556).
GBL Solutions N.V. hat Registrierungsnummer 155090, Curacao. Zwei Adressen in verschiedenen Quellen: Perseusweg 27A und Dr. Henri Fergusonweg 1, Willemstad. Lizenz OGL/2024/589/0556 laut indirekten Quellen; direkte Verifikation via Curacao GCB-Register nicht möglich da Webseite 403 zurückgab. Keine eigene Casino-Seite direkt auslesbar.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei AzurSlot fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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