Produkte
Casino
Vertragspartner
DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
Lizenz
Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021, erteilt am 27.04.2022
Lizenzland
Deutschland
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-07-01
Zuletzt aktualisiert
2026-07-01

Was wir über BingBong wissen

Vertragspartner von BingBong ist nach unserer Recherche die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH. Die Plattform führt eine Lizenz aus Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021 (erteilt am 27.04.2022).

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei BingBong bedeuten kann

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Casino-Verluste bei BingBong

Casino-Verluste bei BingBong fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei BingBong zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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