Province 01 San Jose, Canton 02 Escazu, San Rafael, 400m South of the Multiplaza Shopping Center, House No 400 on La Ceiba Street to the right, Costa Rica
Lizenz
Tobique Gaming Commission, 0000048
Lizenzland
Tobique (Kanada)
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-07-01
Zuletzt aktualisiert
2026-07-01
Was wir über Bitdreams Casino wissen
Vertragspartner von Bitdreams Casino ist nach unserer Recherche die Grey Goat Limitada mit Sitz Province 01 San Jose, Canton 02 Escazu, San Rafael, 400m South of the Multiplaza Shopping Center, House No 400 on La Ceiba Street to the right, Costa Rica. Die Plattform führt eine Lizenz aus Tobique Gaming Commission (0000048).
Rechtliche Einordnung
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Krypto-Sparte von Bitdreams Casino fällt unter denselben rechtlichen Rahmen, Einsätze aus Wallet-Transaktionen werden rekonstruiert.
So gehen wir vor
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Was eine Rückforderung bei Bitdreams Casino bedeuten kann
Casino
Casino-Verluste bei Bitdreams Casino
Casino-Verluste bei Bitdreams Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Krypto-Einsätze bei Bitdreams Casino fallen rechtlich genauso unter das Glücksspielgesetz wie klassisches Casino-Geld. Wir rekonstruieren die Einsätze und Auszahlungen aus den Wallet-Transaktionen.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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