Casino-Verluste bei Bitkingz
Casino-Verluste bei Bitkingz fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Vertragspartner von Bitkingz ist nach unserer Recherche die Novatrix S.R.L. mit Sitz Potrero Cerrado, Cartago, Costa Rica. Die Plattform führt die ALSI-Lizenz (nummer ALSI-202508056-FI2).
Laut mehreren Quellen (2025/2026) hat Bitkingz die Lizenz gewechselt: früheres Tobique-Lizenzregime (Novatrix SRL, Lizenznr. 0000002 laut CasinoChan-Angaben), jetzt Anjouan-Lizenz ALSI-202508056-FI2. Website wegen Geoblocking aus AT nicht direkt abrufbar. Krypto-Zahlungen prominent beworbem, daher Produkt ‘krypto’ erganzt.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Krypto-Sparte von Bitkingz fällt unter denselben rechtlichen Rahmen, Einsätze aus Wallet-Transaktionen werden rekonstruiert.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Bitkingz fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Krypto-Einsätze bei Bitkingz fallen rechtlich genauso unter das Glücksspielgesetz wie klassisches Casino-Geld. Wir rekonstruieren die Einsätze und Auszahlungen aus den Wallet-Transaktionen.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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