Casino-Verluste bei BlueLeo
Casino-Verluste bei BlueLeo fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
BlueLeo: Online-Casino, Lizenz aus Curacao, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von BlueLeo ist nach unserer Recherche die Hollycorn N.V. mit Sitz Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt eine Lizenz aus Curacao Gaming Control Board (OGL/2023/176/0095 (Mutterlizenz Hollycorn N.V.); frühere Sublizenz Antillephone N.V. 8048/JAZZ2019-015). Muttergesellschaft ist die Hollycorn N.V..
BlueLeo wurde im Februar 2025 eingestellt. Betrieb durch Hollycorn N.V., Curacao.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei BlueLeo fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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