Casino-Verluste bei Bzeebet
Casino-Verluste bei Bzeebet fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Bzeebet: Online-Casino, Lizenz aus Malta, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Bzeebet ist nach unserer Recherche die Aspire Global International Limited mit Sitz St. George’s Business Centre - Level 5, St George’s Road, St Julian’s, STJ 3200, Malta. Die Plattform führt die MGA-Lizenz MGA/CRP/148/2007 (Aspire Global International Limited). Muttergesellschaft ist die Aspire Global International Limited.
Bzeebet ist im MGA-Lizenzregister unter Aspire Global International Limited (MGA/CRP/148/2007, Status: Licensed) als Domain bzeebet.com eingetragen. Die Website bzeebet.com zeigt jedoch den Hinweis ‘BzeeBet Has Ceased Operations’ - der Betrieb wurde eingestellt. Die Lizenz des Betreibers (Aspire Global) ist weiterhin aktiv, aber die Marke Bzeebet ist nicht mehr im Betrieb. Aspire Global betreibt zahlreiche andere Marken. Betreiberidentität, jedoch Betriebsstatus: Marke eingestellt.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Bzeebet fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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