- Produkte
- Casino, Sportwetten, Poker
- Vertragspartner
- Crowd Entertainment Limited
- Sitz
- Malta
- Lizenz
- ONJN clasa I, L1213823W001269
- Lizenzland
- Malta
- Mutterkonzern
- Winvia Entertainment Group
- Österreichische Konzession
- nein
- Stand der Recherche
- 2026-07-01
- Zuletzt aktualisiert
- 2026-07-01
Was wir über CashPot Casino wissen
Vertragspartner von CashPot Casino ist nach unserer Recherche die Crowd Entertainment Limited mit Sitz Malta. Die Plattform führt eine Lizenz aus ONJN clasa I (L1213823W001269). Muttergesellschaft ist die Winvia Entertainment Group.
Rechtliche Einordnung
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Auch Online-Poker unterliegt nach der OGH-Linie dem österreichischen Glücksspielmonopol und ist damit konzessionspflichtig. Anbieter ohne österreichische Konzession verstoßen gegen das Glücksspielgesetz, Verträge sind nichtig, Einsätze sind rückforderbar.
Sportwetten sind in Österreich, anders als Online-Casinos, grundsätzlich legal. Eine Rückforderung kommt über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB in Betracht. Die pathologische Spielsucht im Verlust-Zeitraum wird im Verfahren gutachterlich festgestellt, den fachärztlichen Befund organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam. Wirtschaftlich tragfähig ist eine Klage in der Regel ab rund 50.000 Euro Verlust pro Anbieter.
Der Klagsweg greift unabhängig davon, wo der Wettanbieter sitzt. Auch österreichisch lizenzierte Online-Wettanbieter sind klagbar, solange das Wettverhältnis online entstanden ist. Wett-Cafés mit Bargeld vor Ort sind eine andere Konstellation.
So gehen wir vor
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.