Casino-Verluste bei Casino Magic
Casino-Verluste bei Casino Magic fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Vertragspartner von Casino Magic ist nach unserer Recherche die COVIFIL SA mit Sitz 4650 Herve, Avenue du Parc 22. Die Plattform führt eine Lizenz aus Belgian Gaming Commission (B+3979).
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Auch Online-Poker unterliegt nach der OGH-Linie dem österreichischen Glücksspielmonopol und ist damit konzessionspflichtig. Anbieter ohne österreichische Konzession verstoßen gegen das Glücksspielgesetz, Verträge sind nichtig, Einsätze sind rückforderbar.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Casino Magic fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Poker-Verluste bei Casino Magic unterliegen nach OGH-Linie dem Glücksspielmonopol. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze sind rückforderbar.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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