Casino-Verluste bei Crownslots
Casino-Verluste bei Crownslots fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Crownslots: Online-Casino, Lizenz aus Curacao, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Crownslots ist nach unserer Recherche die Hollycorn N.V. mit Sitz Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die GCB-Lizenz (OGL/2023/176/0095).
Hollycorn N.V. betreibt sowohl CrocoSlots als auch Crownslots unter derselben Curacao-GCB-Lizenz OGL/2023/176/0095. Zusätzlich wird eine Tochtergesellschaft Libergos Limited (Zypern, Nr. 371971) in manchen Quellen erwähnt. ACMA-Verwarnung (Australien) vom 05.02.2025 für Hollycorn N.V. wegen unerlaubter Dienstleistungen in Australien. Keine österreichische Konzession.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Crownslots fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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