Casino-Verluste bei CryptoLeo
Casino-Verluste bei CryptoLeo fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Vertragspartner von CryptoLeo ist nach unserer Recherche die Uno Digital Media B.V. mit Sitz Schottegatweg Oost 10, Unit 1-9, Bon Bini Business Center, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die GCA-Lizenz (OGL/2024/1267/0760).
Uno Digital Media B.V., Handelsregisternummer 157147 (Curacao). Weitere Marken: Nine Casino, Jokabet, BetOnRed, NineWin. Reines Krypto-Casino (Bitcoin, Ethereum, Litecoin, Tether u.a.). Ältere Lizenznummer B2C-AK2QPM3H-1668JAZ vor der Curacao-Reform 2024 genannt. Aktülle Lizenz OGL/2024/1267/0760 nach Regulierungsreform. Kontakt: support@cryptoleo.com. Keine österreichische Konzession.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Krypto-Sparte von CryptoLeo fällt unter denselben rechtlichen Rahmen, Einsätze aus Wallet-Transaktionen werden rekonstruiert.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei CryptoLeo fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Krypto-Einsätze bei CryptoLeo fallen rechtlich genauso unter das Glücksspielgesetz wie klassisches Casino-Geld. Wir rekonstruieren die Einsätze und Auszahlungen aus den Wallet-Transaktionen.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Die Einschätzung ist unverbindlich und kostenlos.