Casino-Verluste bei Gaming Club
Casino-Verluste bei Gaming Club fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Gaming Club: Online-Casino, Lizenz aus Malta, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Gaming Club ist nach unserer Recherche die Bayton Ltd mit Sitz 8 Villa Seminia, Sir Temi Zammit Avenue, Ta’ Xbiex, XBX 1011, Malta. Die Plattform führt die MGA-Lizenz MGA/B2C/145/2007 (Bayton Ltd, C41970).
Bayton Ltd und Baytree Interactive Ltd gehören zur Cityviews Group / The Palace Group. MGA-Lizenz MGA/B2C/145/2007 deckt 21 Brands ab (u.a. JackpotCity, Spin Palace, Ruby Fortune). Kahnawake-Lizenz 00892 (ausgestellt 16.02.2022) gilt für Kanada.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Gaming Club fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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