Casino-Verluste bei GDay Casino
Casino-Verluste bei GDay Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
GDay Casino: Online-Casino, Lizenz aus Malta, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von GDay Casino ist nach unserer Recherche die White Hat Gaming Limited mit Sitz 85, St John Street, Valletta, VLT1165, Malta. Die Plattform führt die MGA-Lizenz MGA/B2C/370/2017.
White Hat Gaming Limited, Reg. C73232, Malta. MGA-Lizenz ausgestellt 01.08.2018. Lizenz deckt Typ 1 (Casino), Typ 2 (Sportwetten) und Typ 3 (Peer-to-Peer) ab, GDay Casino nutzt primär Typ 1 (Casino-only-Produkt). AGB zuletzt aktualisiert 27.02.2025.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei GDay Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Die Einschätzung ist unverbindlich und kostenlos.