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Vertragspartner
Metlait SRL (Reg.-Nr. 3-102-911867, Costa Rica)
Sitz
El Guayaval, Residencial La Campina Casa Numero Q-11, Cartago, El Guarco, Tejar, 30801, Costa Rica
Lizenz
Tobique Gaming Commission, E-gaming License No. 0000064
Lizenzland
Costa Rica
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-28

Was wir über Golden Crown wissen

Vertragspartner von Golden Crown ist nach unserer Recherche die Metlait SRL (Reg.-Nr. 3-102-911867, Costa Rica) mit Sitz El Guayaval, Residencial La Campina Casa Numero Q-11, Cartago, El Guarco, Tejar, 30801, Costa Rica. Die Plattform führt eine Lizenz aus Tobique Gaming Commission (E-gaming License No. 0000064).

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Golden Crown bedeuten kann

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Casino-Verluste bei Golden Crown

Casino-Verluste bei Golden Crown fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei Golden Crown zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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