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Vertragspartner
Willx N.V. (Reg.-Nr. 161182); Zahlungsabwicklung: XLNC LTD (Reg.-Nr. HE436468, Zypern)
Sitz
Curacao; Billing-Agent: Nikosia, Zypern
Lizenz
Curacao, Lizenz-Nr. OGL/2024/1647/0892
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-19

Was wir über Goldspin wissen

Vertragspartner von Goldspin ist nach unserer Recherche die Willx N.V. (Reg.-Nr. 161182); Zahlungsabwicklung: XLNC LTD (Reg.-Nr. HE436468, Zypern) mit Sitz Curacao; Billing-Agent: Nikosia, Zypern. Die Plattform führt eine Lizenz aus Curacao (Nr. OGL/2024/1647/0892).

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Goldspin bedeuten kann

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Casino-Verluste bei Goldspin

Casino-Verluste bei Goldspin fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei Goldspin zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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