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Casino
Vertragspartner
Bellona N.V. (Reg.-Nr. 120860, Curacao)
Sitz
Heelsumstraat 51, E-Commerce Park, Curacao
Lizenz
Antillephone N.V. (Curacao eGaming), 8048/JAZ2010-010
Mutterkonzern
Bellona N.V. Gruppe
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-28

Was wir über Grandwin wissen

Vertragspartner von Grandwin ist nach unserer Recherche die Bellona N.V. (Reg.-Nr. 120860, Curacao) mit Sitz Heelsumstraat 51, E-Commerce Park, Curacao. Die Plattform führt eine Lizenz aus Antillephone N.V. (Curacao eGaming) (8048/JAZ2010-010). Muttergesellschaft ist die Bellona N.V. Gruppe.

Website blockierte direkte Abfragen (HTTP 403). Betreiber Bellona N.V. und Lizenzdaten durch mehrere übereinstimmende externe Quellen bestätigt. Antillephone N.V. ist eine der vier Curacao-Masterlizenz-Gesellschaften.

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Grandwin bedeuten kann

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Casino-Verluste bei Grandwin

Casino-Verluste bei Grandwin fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei Grandwin zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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