Produkte
Casino
Vertragspartner
White Hat Gaming Limited (Reg.-Nr. C73232)
Sitz
Malta
Lizenz
Malta, Lizenz MGA/B2C/370/2017
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-19

Was wir über Jackpot Village wissen

Vertragspartner von Jackpot Village ist nach unserer Recherche die White Hat Gaming Limited (Reg.-Nr. C73232) mit Sitz Malta. Die Plattform führt eine Lizenz aus Malta (MGA/B2C/370/2017).

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Jackpot Village bedeuten kann

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Casino-Verluste bei Jackpot Village

Casino-Verluste bei Jackpot Village fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei Jackpot Village zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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