Produkte
Casino
Vertragspartner
Rabbit Entertainment Limited
Sitz
Malta, Gzira
Lizenz
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Erlaubnis vom 27.12.2022 gemäß GlüStV 2021
Lizenzland
Malta
Mutterkonzern
Rabbit Entertainment Group
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-19

Was wir über Lapalingo.com wissen

Vertragspartner von Lapalingo.com ist nach unserer Recherche die Rabbit Entertainment Limited mit Sitz Malta, Gzira. Die Plattform führt eine Lizenz aus Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Erlaubnis vom 27.12.2022 gemäß GlüStV 2021). Muttergesellschaft ist die Rabbit Entertainment Group.

Die operative Gesellschaft für lapalingo.de ist Rabbit Entertain IT Ltd. (Malta, Reg.-Nr. C 85130), eine Schwestergesellschaft der Vertragspartnerin. Die ursprüngliche MGA-Lizenz (MGA/B2C/284/2014) wurde aufgegeben. Lapalingo.de betreibt das Casino unter Sachsen-Anhalt-Erlaubnis. Für den österreichischen Markt besteht keine Konzession.

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Lapalingo.com bedeuten kann

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Casino-Verluste bei Lapalingo.com

Casino-Verluste bei Lapalingo.com fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei Lapalingo.com zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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