Casino-Verluste bei LordLucky
Casino-Verluste bei LordLucky fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
LordLucky: Online-Casino, Lizenz aus Malta, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von LordLucky ist nach unserer Recherche die Rabbit Entertain IT Ltd. mit Sitz 14 East, Triq Tas-Sliema, Gzira, GZR 1639, Malta. Die Plattform führt eine Lizenz aus Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (Erlaubnis vom 27.12.2022 gemäß GlüStV 2021). Muttergesellschaft ist die Rabbit Entertainment Group.
Die operative Gesellschaft für lordlucky.de ist Rabbit Entertain IT Ltd. (Malta, Reg.-Nr. C 85130, USt-IdNr. MT25027234), eine Schwestergesellschaft der ursprünglichen Lizenznehmerin. Die ursprüngliche MGA-Lizenz (MGA/B2C/284/2014) ist nicht mehr aktiv. LordLucky.de betreibt die deutsche Spielothek unter Sachsen-Anhalt-Erlaubnis. Gruppe betreibt auch Lapalingo und El Carado. Keine österreichische Konzession.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei LordLucky fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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