Casino-Verluste bei Lucky Nugget
Casino-Verluste bei Lucky Nugget fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Lucky Nugget: Online-Casino, Lizenz aus Kahnawake (Kanada), ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Lucky Nugget ist nach unserer Recherche die Baytree Interactive Ltd. (Ground Floor, Kingsway House, Havilland Street, St Peter Port, Guernsey, Reg. Nr. 69691) mit Sitz 9, Empire Stadium Street, Gzira, GZR 1300, Malta. Die Plattform führt eine Lizenz aus Kahnawake Gaming Commission (Nr. 00892 (ausgestellt 16.02.2022, Betreiber Baytree Interactive Ltd., Guernsey). MGA-Lizenz MGA/B2C/145/2007 von Bayton Ltd. mit Status ‘Surrendered’). Muttergesellschaft ist die The Palace Group (Cityviews Group).
Lizenzstruktur komplex: operative Gesellschaft Baytree Interactive Ltd. (Guernsey) mit Kahnawake-Lizenz Nr. 00892. Schwesterkasinos laut Cityviews Group: 7 Sultans, All Jackpots, Spin Palace u.a. MGA-Lizenz von Bayton Ltd. Malta wurde ‘surrendered’.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Lucky Nugget fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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