Casino-Verluste bei Mino Casino
Casino-Verluste bei Mino Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Mino Casino: Online-Casino, Lizenz aus Curacao, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Mino Casino ist nach unserer Recherche die GBL Solutions N.V. mit Sitz Dr. Henri Fergusonweg 1, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die CGA-Lizenz (OGL/2024/589/0556).
GBL Solutions N.V., Handelsregisternummer 155090, Curacao. Früherer Lizenzname Antillephone 8048/JAZ2020-074, ersetzt durch neue CGA-Lizenz OGL/2024/589/0556. Portfolio umfasst u.a. Rolling Slots, NeedForSpin, Wild Tokyo. Mino Casino laut Quellen 2026 gestartet. Keine österreichische Konzession.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Mino Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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