Casino-Verluste bei Mummys Gold
Casino-Verluste bei Mummys Gold fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Mummys Gold: Online-Casino, Lizenz aus Malta, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Mummys Gold ist nach unserer Recherche die Bayton Ltd mit Sitz 9, Empire Stadium Street, Gzira, GZR 1300, Malta. Die Plattform führt die MGA-Lizenz MGA/B2C/145/2007. Muttergesellschaft ist die Super Group (SGHC) Limited.
Bayton Ltd (Maltese company C41970) ist die operative Gesellschaft für den EU-Markt. Baytree Interactive Ltd (Guernsey, Reg. 69691) hält die Kahnawake-Lizenz für den nordamerikanischen Markt. Bayton Ltd ist eine Tochtergesellschaft von Super Group (SGHC) Limited, zu dem auch Betway gehört. Ehemals unter Palace Group. Keine österreichische Konzession.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Mummys Gold fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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