Produkte
Casino
Vertragspartner
BP Group Limited
Sitz
9, The Ferries Business Centre, Guza Fava Street c/w Bisazza Street, Sliema, SLM 1632, Malta
Lizenz
Malta Gaming Authority (MGA), MGA/B2C/203/2011
Mutterkonzern
Pressenter Group
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-28

Was wir über Nitro Casino wissen

Vertragspartner von Nitro Casino ist nach unserer Recherche die BP Group Limited mit Sitz 9, The Ferries Business Centre, Guza Fava Street c/w Bisazza Street, Sliema, SLM 1632, Malta. Die Plattform führt die MGA-Lizenz MGA/B2C/203/2011. Muttergesellschaft ist die Pressenter Group.

BP Group Limited (früherer Name: Betpoint Group Ltd) ist im MGA-Register an der Adresse The Ferries Business Centre, Sliema, Malta hinterlegt. Lizenz MGA/B2C/203/2011. Muttergesellschaft Pressenter Group (Umbenennung Oktober 2021). Nitro Casino wurde 2020 gestartet. BP Group betreibt mehrere MGA-lizenzierte Casinos: JustSpin, NeonVegas, Ultra Casino u.a. Keine österreichische Konzession.

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Nitro Casino bedeuten kann

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Casino-Verluste bei Nitro Casino

Casino-Verluste bei Nitro Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei Nitro Casino zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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