Casino-Verluste bei Oshi Casino
Casino-Verluste bei Oshi Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Vertragspartner von Oshi Casino ist nach unserer Recherche die Dama N.V. mit Sitz Julianaplein 36, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die GCB-Lizenz (OGL/2023/174/0082).
Registrierungsnummer Dama N.V.: 152125. Gegründet 2015. Einige Quellen (casino.guru) listen Oshi unter Novatrix SRL mit Tobique- und Anjouan-Lizenz - dies könnte eine neüre Übertragung reflektieren. Mehrheitlich konsistente Zuordnung zu Dama N.V. mit Curacao-Lizenz. PDF-AGB auf oshi.io aus Juni 2023 noch unter Dama N.V.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Krypto-Sparte von Oshi Casino fällt unter denselben rechtlichen Rahmen, Einsätze aus Wallet-Transaktionen werden rekonstruiert.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Oshi Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Krypto-Einsätze bei Oshi Casino fallen rechtlich genauso unter das Glücksspielgesetz wie klassisches Casino-Geld. Wir rekonstruieren die Einsätze und Auszahlungen aus den Wallet-Transaktionen.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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