Casino-Verluste bei Partycasino
Casino-Verluste bei Partycasino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Partycasino: Online-Casino, Sportwetten und Online-Poker, Lizenz aus Malta, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Partycasino ist seit 2006 am Markt und gehört zur Entain plc (börsennotiert in London). Vertragspartner ist die Martingale Europe Ltd. mit Sitz in Gzira, Malta. Die Plattform führt eine MGA-Lizenz und bietet Casino-Spiele und Live-Casino, daneben auch Sportwetten und Poker.
Für Österreich liegt für keine der Sparten eine bundesweite Konzession nach Glücksspielgesetz vor.
Casino-Verluste: Ohne österreichische Konzession ist der Vertrag mit Martingale Europe Ltd. nichtig. Einsätze sind nach OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückforderbar.
Poker-Verluste: Nach OGH-Linie ebenfalls konzessionspflichtig, Vertrag nichtig, Einsätze rückforderbar.
Wett-Verluste: Sportwetten sind in Österreich legal. Rückforderung nur über partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB.
Partycasino gehört zu derselben Familie wie Partypoker, Bwin und Gamebookers. Mehrere rechtskräftige Urteile in Österreich gegen Konzerngesellschaften erleichtern die Verfahrensführung.
Die Prüfung ist kostenlos. Wir klagen auf eigene Kosten. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an Sie. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Wenn Sie zusätzlich bei Partypoker oder Bwin gespielt haben, geben Sie das gleich mit an. Wir können Forderungen gegen Schwester-Gesellschaften häufig parallel führen.
Ja. Loggen Sie sich bitte vor einer möglichen Konto-Löschung ein und sichern Sie die Spielhistorie als PDF. Wir helfen bei der Datenauswertung.
Nein. Die OGH-Linie geht von einer dreißigjährigen Verjährungsfrist für die Rückforderung von Einsätzen aus nichtigen Verträgen aus.
Beides sind Marken der Martingale Europe Ltd. mit unterschiedlichem Schwerpunkt: Partycasino bündelt Casino-Spiele, Partypoker das Poker-Angebot. Die Konten sind vertraglich getrennt, technisch laufen sie über dieselbe Konzern-Plattform.
Wenn Sie das Gefühl haben, das eigene Spielverhalten nicht mehr unter Kontrolle zu haben, finden Sie unter den Hilfsangeboten des Bundesministeriums für Finanzen anonyme Beratung und konkrete Anlaufstellen. Diese Hilfe ist unabhängig von einer Rückforderung.
Casino-Verluste bei Partycasino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Wett-Verluste bei Partycasino sind in Österreich grundsätzlich aus einem legalen Vertrag entstanden. Der Klagsweg läuft über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB. Die pathologische Spielsucht wird im Verfahren gutachterlich festgestellt, den fachärztlichen Befund organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam. Das gilt unabhängig davon, wo Partycasino sitzt, auch österreichisch lizenzierte Online-Wettanbieter sind klagbar. Wirtschaftlich tragfähig ab rund 50.000 Euro Verlust.
Poker-Verluste bei Partycasino unterliegen nach OGH-Linie dem Glücksspielmonopol. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze sind rückforderbar.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Die Einschätzung ist unverbindlich und kostenlos.