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Vertragspartner
Baytree Interactive Ltd (Registriernummer 69691, eingetragen in Guernsey)
Sitz
Erdgeschoss, Kingsway House, Havilland Street, St Peter Port, Guernsey
Lizenz
Kahnawake Gaming Commission, Lizenznummer 00892 (ausgestellt 16.02.2022)
Lizenzland
Kahnawake (Kanada)
Mutterkonzern
Palace Group
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-28

Was wir über River Belle wissen

Vertragspartner von River Belle ist nach unserer Recherche die Baytree Interactive Ltd (Registriernummer 69691, eingetragen in Guernsey) mit Sitz Erdgeschoss, Kingsway House, Havilland Street, St Peter Port, Guernsey. Die Plattform führt eine Lizenz aus Kahnawake Gaming Commission (nummer 00892 (ausgestellt 16.02.2022)). Muttergesellschaft ist die Palace Group.

Betreiberwechsel von Bayton Ltd (Malta/MGA) zu Baytree Interactive Ltd (Guernsey/Kahnawake). MGA-Lizenz MGA/B2C/145/2007 ist als ‘Surrendered’ verzeichnet (laut MGA-Autorisierungsregister). Marke aktiv, aber kein EU-Lizenzland mehr.

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei River Belle bedeuten kann

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Casino-Verluste bei River Belle

Casino-Verluste bei River Belle fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei River Belle zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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