Produkte
Casino, Krypto
Vertragspartner
Hollycorn N.V.
Sitz
Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao
Lizenz
Curacao Gaming Control Board, Lizenznr. OGL/2023/176/0095
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-28

Was wir über Rocket Spin wissen

Vertragspartner von Rocket Spin ist nach unserer Recherche die Hollycorn N.V. mit Sitz Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt eine Lizenz aus Curacao Gaming Control Board (nr. OGL/2023/176/0095).

Hollycorn N.V. (Reg. 144359, Curacao) als Betreiber mehrfach bestätigt. Krypto-Zahlungen verfügbar. Tochtergesellschaft Libergos Limited in Zypern (Reg. HE 371971).

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Die Krypto-Sparte von Rocket Spin fällt unter denselben rechtlichen Rahmen, Einsätze aus Wallet-Transaktionen werden rekonstruiert.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Rocket Spin bedeuten kann

Casino

Casino-Verluste bei Rocket Spin

Casino-Verluste bei Rocket Spin fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Krypto

Krypto-Verluste bei Rocket Spin

Krypto-Einsätze bei Rocket Spin fallen rechtlich genauso unter das Glücksspielgesetz wie klassisches Casino-Geld. Wir rekonstruieren die Einsätze und Auszahlungen aus den Wallet-Transaktionen.

Verluste bei Rocket Spin zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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