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Vertragspartner
Baytree Interactive Ltd (Registriernummer 69691, eingetragen in Guernsey)
Sitz
Erdgeschoss, Kingsway House, Havilland Street, St Peter Port, Guernsey
Lizenz
Kahnawake Gaming Commission, Lizenznummer 00892 (ausgestellt 16.02.2022)
Lizenzland
Kahnawake (Kanada)
Mutterkonzern
Palace Group
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-28

Was wir über Ruby Fortune wissen

Vertragspartner von Ruby Fortune ist nach unserer Recherche die Baytree Interactive Ltd (Registriernummer 69691, eingetragen in Guernsey) mit Sitz Erdgeschoss, Kingsway House, Havilland Street, St Peter Port, Guernsey. Die Plattform führt eine Lizenz aus Kahnawake Gaming Commission (nummer 00892 (ausgestellt 16.02.2022)). Muttergesellschaft ist die Palace Group.

Identischer Betreiber und identische Lizenz wie River Belle (beide Palace Group / Baytree Interactive). MGA-Lizenz MGA/B2C/145/2007 ist als ‘Surrendered’ verzeichnet. Marke seit 2003 aktiv, weiterhin in Betrieb.

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Ruby Fortune bedeuten kann

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Casino-Verluste bei Ruby Fortune

Casino-Verluste bei Ruby Fortune fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei Ruby Fortune zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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