Casino-Verluste bei Spin Casino
Casino-Verluste bei Spin Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Spin Casino: Online-Casino, Lizenz aus Kahnawake (Kanada), ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Spin Casino ist nach unserer Recherche die Baytree Interactive Ltd (Guernsey, Reg. 69691) mit Sitz Erdgeschoss, Kingsway House, Havilland Street, St Peter Port, Guernsey (operative Einheit für internationales Geschäft: 9 Empire Stadium Street, Gzira, GZR 1300, Malta). Die Plattform führt eine Lizenz aus Kahnawake Gaming Commission (00892 (ausgestellt 16.02.2022)). Muttergesellschaft ist die Bayton Limited / The Palace Group (Cityviews Group).
Bayton Limited (C41970, Malta) hält bzw. hielt MGA-Lizenz MGA/B2C/145/2007, diese ist laut MGA-Register als ‘Surrendered’ eingetragen. Für den deutschen/österreichischen Markt operiert Spin Casino laut Terms unter Baytree Interactive Ltd mit Kahnawake-Lizenz. Spin Casino ist Teil einer großen Gruppe (JackpotCity, Ruby Fortune, Spin Palace). Keine österreichische Konzession.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Spin Casino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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