Casino-Verluste bei StayCasino
Casino-Verluste bei StayCasino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
StayCasino: Online-Casino, Lizenz aus Curacao, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von StayCasino ist nach unserer Recherche die Hollycorn N.V. mit Sitz Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die CGA-Lizenz (Nr. OGL/2023/176/0095).
Hollycorn N.V., Reg.-Nr. 144359, Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao. CGA-Lizenz OGL/2023/176/0095. Früherer Masterlizenzbetrieb unter Antillephone 8048/JAZ, mittlerweile durch eigene CGA-B2C-Lizenz ersetzt. AGB-Seite war technisch geladen, Detailtextinhalt nicht vollständig auslesbar; Kernangaben durch Recherche bestätigt.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei StayCasino fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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