Casino-Verluste bei Winmaker
Casino-Verluste bei Winmaker fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Winmaker: Online-Casino, Lizenz aus Curacao, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Winmaker ist nach unserer Recherche die Hollycorn N.V. mit Sitz Scharlooweg 39, Willemstad, Curacao. Die Plattform führt die GCB-Lizenz (OGL/2023/176/0095). Muttergesellschaft ist die Hollycorn N.V..
Hollycorn N.V., Curacao, Reg.-Nr. 144359. Website beim direkten Abruf keine Inhalte geliefert; Angaben aus konsistenten Suchquellen bezogen. Winmaker gegründet 2024. Schwestermarke von Wildfortune.io (beide Hollycorn N.V. Konzern). Lizenznummer OGL/2023/176/0095 von mehreren Quellen ubereinstimmend angegeben.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Winmaker fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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