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Vertragspartner
GBL Solutions N.V.
Sitz
Dr. Henri Fergusonweg 1, Willemstad, Curacao (Betreibergesellschaft); Atho 6, 1087 Nikosia, Zypern (registrierte Cyprus-Gesellschaft)
Lizenz
Curacao Gaming Control Board (GCB), OGL/2024/589/0556
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-28

Was wir über Winshark wissen

Vertragspartner von Winshark ist nach unserer Recherche die GBL Solutions N.V. mit Sitz Dr. Henri Fergusonweg 1, Willemstad, Curacao (Betreibergesellschaft); Atho 6, 1087 Nikosia, Zypern (registrierte Cyprus-Gesellschaft). Die Plattform führt die GCB-Lizenz (OGL/2024/589/0556).

Winshark ist eine GBL Solutions N.V.-Marke mit neuer GCB-Lizenz (OGL/2024/589/0556), die unter dem seit 2024 geltenden neün Curacao-Lizenzregime ausgestellt wurde - nicht mehr unter dem alten Antillephone-Master-Lizenz-System. Launch 2024.

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei Winshark bedeuten kann

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Casino-Verluste bei Winshark

Casino-Verluste bei Winshark fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Verluste bei Winshark zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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