Casino-Verluste bei Winshark
Casino-Verluste bei Winshark fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Winshark: Online-Casino, Lizenz aus Curacao, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von Winshark ist nach unserer Recherche die GBL Solutions N.V. mit Sitz Dr. Henri Fergusonweg 1, Willemstad, Curacao (Betreibergesellschaft); Atho 6, 1087 Nikosia, Zypern (registrierte Cyprus-Gesellschaft). Die Plattform führt die GCB-Lizenz (OGL/2024/589/0556).
Winshark ist eine GBL Solutions N.V.-Marke mit neuer GCB-Lizenz (OGL/2024/589/0556), die unter dem seit 2024 geltenden neün Curacao-Lizenzregime ausgestellt wurde - nicht mehr unter dem alten Antillephone-Master-Lizenz-System. Launch 2024.
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei Winshark fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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