Nach längeren rechtlichen Auseinandersetzungen hat der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung zu Kreditbearbeitungsgebühren getroffen. Sie betrifft Gebühren, wie sie zahlreiche Banken bei der Vergabe von Immobilien-, Konsum- und Hypothekarkrediten verrechnet haben.
Die Entscheidung im Kern
Nach der Beurteilung des Höchstgerichts stellen solche Bearbeitungsgebühren eine gröbliche Benachteiligung der Kundschaft dar. Die Begründung: Die Gebühren sind intransparent, eine klare Gegenleistung ist nicht erkennbar. Besonders kritisch ist, dass die Gebühren proportional zur Kreditsumme steigen, obwohl der Aufwand der Bank davon kaum abhängt. Das führt bei hohen Krediten zu erheblichen Zusatzkosten.
Viele Institute haben über Jahre ähnliche Klauseln verwendet. Ob die Gebühr in einem konkreten Vertrag zurückgefordert werden kann, hängt von der jeweiligen Klausel ab und wird im Einzelfall geprüft.
Wir sorgen für eine diskrete und rasche Erstprüfung, um festzustellen, ob die Gebühren in Ihrem Vertrag rückforderbar sind.
Ing. Ronald Mechtler, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH
Worauf Sie Ihren Vertrag prüfen sollten
Hilfreich ist ein Blick auf die Gebührenarten und die Vertragsbedingungen:
- Bezeichnungen wie Bearbeitungsgebühr, Kreditgebühr, Überweisungs- oder Erhebungsspesen
- Kosten für Porto, Drucksorten, Zustellung, Kontoführung oder Schätzung
- Abschluss als Privatperson mit einer Bank, bei einem Immobilien-, Hypothekar- oder Konsumkredit
- Der Kredit kann noch laufen oder bereits abgeschlossen sein
Die Bearbeitungsgebühren lagen häufig zwischen 0,5 und 4 Prozent der Kreditsumme. Bei der Vertragsprüfung finden sich regelmäßig vierstellige bis niedrige fünfstellige Beträge.
Kostenlose Prüfung
Verbraucherinnen und Verbraucher in ganz Österreich können ihren Kreditvertrag prüfen lassen. Die Prüfung ist kostenlos und ohne finanzielle Vorleistung. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, die der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.
Mehr dazu auf der Seite Kreditgebühren zurückfordern.
Quellen
- OGH zu Kreditbearbeitungsgebühren · Oberster Gerichtshof · 7 Ob 169/24i