Wer bei Online-Sportwetten viel Geld verloren hat, fühlt sich oft chancenlos. In vielen Fällen ist das Geld jedoch nicht unwiederbringlich verloren. Während die Rückforderung bei Online-Casinos durch das strenge Glücksspielmonopol mittlerweile gängige Praxis ist, galten Sportwetten lange als juristisch schwer angreifbar. Das hat sich geändert.
Sportwetten und Casino: ein wichtiger Unterschied
Die österreichische Rechtsordnung unterscheidet streng zwischen Glücksspiel und Wetten.
- Online-Casinos fallen unter das Glücksspielgesetz und das Bundesmonopol. Fehlt die österreichische Konzession, sind die Verträge nicht zulässig und Verluste vergleichsweise gut rückforderbar.
- Sportwetten gelten rechtlich als Geschicklichkeitsspiel. Für sie sind die Bundesländer zuständig, was die Lage komplexer macht.
Bei Sportwetten lässt sich daher nicht pauschal mit dem Bundesmonopol argumentieren. Dennoch gibt es wirksame rechtliche Ansätze.
Der Schlüssel: Spielsucht und partielle Geschäftsunfähigkeit
Der wichtigste Ansatz ist der Nachweis einer partiellen Geschäftsunfähigkeit aufgrund pathologischer Spielsucht (§ 865 ABGB). Bestätigt ein unabhängiger gerichtlicher Sachverständiger, dass eine Person zum Zeitpunkt der Wetten aufgrund ihrer Sucht nicht mehr in der Lage war, die wirtschaftlichen Folgen rational zu beurteilen, können die in diesem Zeitraum geschlossenen Wettverträge nichtig sein. Das Geld ist dann nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückzuzahlen.
Auch Verstöße gegen landesrechtliche Vorgaben, etwa das Ignorieren zwingender Spielerschutzmaßnahmen, können zur Rückabwicklung führen.
Wie die Prüfung abläuft
Weil die Hürden bei Sportwetten hoch sind, wird genau geprüft. Eine Klage wird insbesondere dann verfolgt, wenn eine fundierte medizinische Suchtdokumentation vorliegt. Die Vorprüfung ist kostenlos, diskret und unverbindlich.
Fällt sie positiv aus, übernimmt die R. M. Prozessfinanzierung GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten des Verfahrens, von den Anwaltsgebühren über Gerichtskosten bis zu Sachverständigengutachten. Ein Vorschuss fällt für Sie nicht an. Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Im Erfolgsfall behalten wir ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.
Ausführlich zum Thema auf der Seite Sportwetten.
Quellen
- § 865 ABGB (Geschäftsfähigkeit) · § 865 ABGB