Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Verfahren gegen Banken entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren und Bearbeitungsspesen in vielen Fällen unzulässig sind. Wer solche Gebühren bezahlt hat, kann sie unter Umständen zurückfordern. Diese Anleitung zeigt, wie das abläuft.
Voraussetzungen für eine Rückforderung
- Der Kreditvertrag wurde als Privatperson mit einer Bank geschlossen.
- Es handelt sich um einen Hypothekar-, Konsum- oder Immobilienkredit.
- Der Kredit kann noch offen oder bereits abbezahlt sein.
- Der Vertragsabschluss kann je nach Fallgestaltung bis zu 30 Jahre zurückliegen.
Schritt 1: Kreditvertrag prüfen
Überprüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf Bearbeitungsgebühren. Sie können unterschiedlich bezeichnet sein, etwa als Bearbeitungsprovision, Kreditgebühr, Bearbeitungsentgelt oder Bankspesen. Diese Gebühren wurden oft als Prozentsatz des Kreditbetrags berechnet und lagen häufig zwischen 0,5 und 4 Prozent.
Schritt 2: Rückforderung transparent rechnen
Ein Beispiel für einen Immobilienkredit aus dem Jahr 2005: Bei einem Kreditbetrag von 700.000 Euro und einer Bearbeitungsgebühr von 3 Prozent ergibt sich eine Rückforderung von 21.000 Euro. Davon werden 65 Prozent, also 13.650 Euro, an Sie ausgezahlt. Das Erfolgshonorar der R. M. Prozessfinanzierung GmbH beträgt ab 35 Prozent, also 7.350 Euro. Hinzu kommen gesetzliche Zinsen, deren Höhe vom Vertragsjahr abhängt.
Schritt 3: Kostenrisiko klären
Besteht für den Fall Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung, wird diese vorrangig genutzt. Liegt keine Deckung vor, übernimmt die R. M. Prozessfinanzierung GmbH als Prozessfinanzierer das Kostenrisiko des Verfahrens. Ein Anwaltsvorschuss fällt für Sie nicht an.
Schritt 4: Kostenlose Prüfung starten
Melden Sie sich kostenlos und unverbindlich, um Ihren Kreditvertrag prüfen zu lassen. Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer und keine Rechtsanwaltskanzlei.
Warum diese Gebühren unzulässig sein können
Die Klauseln sind oft intransparent. Banken verrechnen neben der Bearbeitungsgebühr weitere Entgelte, die typischerweise ohnehin mit der Kreditaufnahme abgegolten sind, und berechnen damit Leistungen doppelt. Auch deshalb können die Gebühren zurückgefordert werden.
Mehr dazu auf der Seite Kreditgebühren zurückfordern.