R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Wer in den letzten Jahren einen Kredit aufgenommen hat, sei es für eine Immobilie, ein Auto oder eine Umschuldung, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Bearbeitungsgebühr bezahlt. Häufig waren das mehrere tausend Euro, meist ein bis vier Prozent der Kreditsumme, die gleich zu Beginn fällig wurden. Lange galt das als normal. Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Verfahren klargestellt, dass viele dieser Gebühren intransparent und damit unzulässig waren.

Warum die Gebühren oft intransparent sind

Das Problem liegt im Detail. Viele Banken verlangten eine pauschale Bearbeitungsgebühr, um den allgemeinen Aufwand zu decken. Gleichzeitig fanden sich im Vertrag weitere Entgelte für einzelne Schritte: Kosten für die Bonitätsprüfung, Portospesen, EDV-Gebühren, Überweisungsspesen oder Schätzgebühren. Wenn die Bank schon jeden einzelnen Schritt verrechnet, ist nicht mehr erkennbar, wofür die teure Pauschale gedacht ist. Die Kundin oder der Kunde zahlt für dieselbe Leistung doppelt. Diese Doppelverrechnung kann unzulässig sein.

Auch Gebühren, die rein prozentual und ohne Obergrenze berechnet wurden, können problematisch sein. Bei hohen Krediten standen sie in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand der Bank.

Welche Kostenpositionen betroffen sein können

Neben der eigentlichen Bearbeitungsgebühr finden sich in Kreditverträgen oft weitere Positionen, die die Bank typischerweise selbst zu tragen hat. Dazu zählen unter anderem:

  • Löschungsquittung und Kosten der Pfandrechtslöschung
  • Liegenschaftsbewertung und Liegenschaftsbesichtigung
  • Abwicklung über einen Treuhänder
  • Kosten für Porto, Drucksorten und Zustellung
  • Erhebungs- und Bearbeitungsspesen

Ob eine dieser Positionen zurückgefordert werden kann, hängt vom konkreten Vertrag und von der jeweiligen Klausel ab.

Bis zu 30 Jahre rückwirkend

Anders als bei vielen anderen Ansprüchen gilt hier eine lange Verjährungsfrist. Zivilrechtliche Ansprüche können je nach Fallgestaltung bis zu 30 Jahre zurückreichen. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kredit noch läuft oder bereits vollständig zurückgezahlt wurde. Wie weit Ihre Ansprüche reichen, hängt vom Einzelfall ab.

Wie die Rückforderung finanziert wird

Die Prüfung Ihres Kreditvertrags ist kostenlos. Kommt es zur Klage, führen kooperierende Rechtsanwälte das Verfahren auf unsere Kosten, ein Anwaltsvorschuss fällt für Sie nicht an. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt. Zusätzlich können gesetzliche Zinsen anfallen, deren Höhe vom Vertragsjahr abhängt.

Eine ausführliche Darstellung finden Sie auf der Seite Kreditgebühren zurückfordern.

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