Casino-Verluste bei EuroGrand
Casino-Verluste bei EuroGrand fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
EuroGrand: Online-Casino, Sportwetten und Online-Poker, Lizenz aus Malta, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Vertragspartner von EuroGrand ist nach unserer Recherche die WHG (International) Ltd mit Sitz 601/701 Europort, Europort Road, Gibraltar GX11 1AA. Die Plattform führt eine Lizenz aus MGA (Malta Gaming Authority) (MGA/CRP/121/2006; Gibraltar Licensing Authority, Betting RGL 042 / Gaming RGL 034). Muttergesellschaft ist die William Hill Group (jetzt Evoke plc).
EuroGrand wurde von William Hill im November 2021 eingestellt (Deadline Spieler: 24.01.2022). Die Seite eurogrand.at ist noch erreichbar und zeigt Werbeinhalte, ist aber keine aktive Casino-Plattform mehr - vermutlich Affiliate- oder Informationsseite. Ursprünglicher Betreiber WHG (International) Ltd, Gibraltar. MGA-Lizenz MGA/CRP/121/2006 laut Register noch auf WHG eingetragen (Status: Licensed).
Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Auch Online-Poker unterliegt nach der OGH-Linie dem österreichischen Glücksspielmonopol und ist damit konzessionspflichtig. Anbieter ohne österreichische Konzession verstoßen gegen das Glücksspielgesetz, Verträge sind nichtig, Einsätze sind rückforderbar.
Sportwetten sind in Österreich, anders als Online-Casinos, grundsätzlich legal. Eine Rückforderung kommt über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB in Betracht. Die pathologische Spielsucht im Verlust-Zeitraum wird im Verfahren gutachterlich festgestellt, den fachärztlichen Befund organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam. Wirtschaftlich tragfähig ist eine Klage in der Regel ab rund 50.000 Euro Verlust pro Anbieter.
Der Klagsweg greift unabhängig davon, wo der Wettanbieter sitzt. Auch österreichisch lizenzierte Online-Wettanbieter sind klagbar, solange das Wettverhältnis online entstanden ist. Wett-Cafés mit Bargeld vor Ort sind eine andere Konstellation.
Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.
Casino-Verluste bei EuroGrand fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Wett-Verluste bei EuroGrand sind in Österreich grundsätzlich aus einem legalen Vertrag entstanden. Der Klagsweg läuft über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB. Die pathologische Spielsucht wird im Verfahren gutachterlich festgestellt, den fachärztlichen Befund organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam. Das gilt unabhängig davon, wo EuroGrand sitzt, auch österreichisch lizenzierte Online-Wettanbieter sind klagbar. Wirtschaftlich tragfähig ab rund 50.000 Euro Verlust.
Poker-Verluste bei EuroGrand unterliegen nach OGH-Linie dem Glücksspielmonopol. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze sind rückforderbar.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
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