Produkte
Casino, Sportwetten, Poker, Krypto
Vertragspartner
Hollycorn N.V. (Reg.-Nr. 144359); Zahlungsabwicklung: Libergos Limited (Zypern)
Sitz
Curacao
Lizenz
Curacao, Lizenz-Nr. 8048/JAZ2019-015
Österreichische Konzession
nein
Stand der Recherche
2026-05-19

Was wir über LetsLucky wissen

Vertragspartner von LetsLucky ist nach unserer Recherche die Hollycorn N.V. (Reg.-Nr. 144359); Zahlungsabwicklung: Libergos Limited (Zypern) mit Sitz Curacao. Die Plattform führt eine Lizenz aus Curacao (Nr. 8048/JAZ2019-015).

Rechtliche Einordnung

Online-Casino-Angebote, die sich an österreichische Spielerinnen und Spieler richten, sind in Österreich konzessionspflichtig. Ohne diese Konzession nach dem Glücksspielgesetz ist der zugrundeliegende Vertrag nichtig. Verluste können nach gefestigter OGH-Linie bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Die Krypto-Sparte von LetsLucky fällt unter denselben rechtlichen Rahmen, Einsätze aus Wallet-Transaktionen werden rekonstruiert.

Auch Online-Poker unterliegt nach der OGH-Linie dem österreichischen Glücksspielmonopol und ist damit konzessionspflichtig. Anbieter ohne österreichische Konzession verstoßen gegen das Glücksspielgesetz, Verträge sind nichtig, Einsätze sind rückforderbar.

Sportwetten sind in Österreich, anders als Online-Casinos, grundsätzlich legal. Eine Rückforderung kommt über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB in Betracht. Die pathologische Spielsucht im Verlust-Zeitraum wird im Verfahren gutachterlich festgestellt, den fachärztlichen Befund organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam. Wirtschaftlich tragfähig ist eine Klage in der Regel ab rund 50.000 Euro Verlust pro Anbieter.

Der Klagsweg greift unabhängig davon, wo der Wettanbieter sitzt. Auch österreichisch lizenzierte Online-Wettanbieter sind klagbar, solange das Wettverhältnis online entstanden ist. Wett-Cafés mit Bargeld vor Ort sind eine andere Konstellation.

So gehen wir vor

Die Prüfung Ihres Falls ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an die anfragende Person. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Wir tragen die Verfahrenskosten.

Was eine Rückforderung bei LetsLucky bedeuten kann

Casino

Casino-Verluste bei LetsLucky

Casino-Verluste bei LetsLucky fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.

Sportwetten

Sportwetten-Verluste bei LetsLucky

Wett-Verluste bei LetsLucky sind in Österreich grundsätzlich aus einem legalen Vertrag entstanden. Der Klagsweg läuft über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB. Die pathologische Spielsucht wird im Verfahren gutachterlich festgestellt, den fachärztlichen Befund organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam. Das gilt unabhängig davon, wo LetsLucky sitzt, auch österreichisch lizenzierte Online-Wettanbieter sind klagbar. Wirtschaftlich tragfähig ab rund 50.000 Euro Verlust.

Poker

Poker-Verluste bei LetsLucky

Poker-Verluste bei LetsLucky unterliegen nach OGH-Linie dem Glücksspielmonopol. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze sind rückforderbar.

Krypto

Krypto-Verluste bei LetsLucky

Krypto-Einsätze bei LetsLucky fallen rechtlich genauso unter das Glücksspielgesetz wie klassisches Casino-Geld. Wir rekonstruieren die Einsätze und Auszahlungen aus den Wallet-Transaktionen.

Verluste bei LetsLucky zurückholen

Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.

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