Casino-Verluste bei Partypoker
Casino-Verluste bei Partypoker fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Anbieter
Partypoker: Online-Casino, Sportwetten und Online-Poker, Lizenz aus Malta, ohne österreichische Konzession nach Glücksspielgesetz.
Partypoker ist seit 2001 am Markt und war lange einer der größten Poker-Anbieter weltweit. Vertragspartner ist die Martingale Europe Ltd. mit Sitz in Gzira, Malta. Die Plattform führt eine MGA-Lizenz und bietet neben Poker (Cash Games, Tournaments) auch Casino-Spiele und Sportwetten an.
Für Österreich liegt für keine der Sparten eine bundesweite Konzession nach Glücksspielgesetz vor.
Poker-Verluste: Der OGH hat klargestellt, dass auch Online-Poker dem Glücksspielmonopol unterliegt und konzessionspflichtig ist. Ohne Konzession ist der Vertrag mit Martingale Europe Ltd. nichtig, Einsätze sind nach gefestigter Linie rückforderbar. Verjährungsfrist bis zu dreißig Jahre.
Casino-Verluste: Gleiche rechtliche Grundlage wie Poker.
Wett-Verluste: Sportwetten sind in Österreich legal. Rückforderung nur über partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB.
Klagsweg in Österreich am Wohnsitz als Verbraucher.
Die Prüfung ist kostenlos. Wir klagen auf eigene Kosten. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags, der übrige Betrag geht an Sie. Die rechtliche Vertretung übernehmen kooperierende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Wichtig bei Poker: Wir erfassen nicht den Gewinn-Verlust-Saldo pro Hand, sondern die Netto-Einzahlungen abzüglich Auszahlungen über den gesamten Zeitraum. Tournaments und Cash Games werden gemeinsam betrachtet.
Der OGH hat ausdrücklich entschieden, dass Online-Poker unter das österreichische Glücksspielmonopol fällt. Diese Frage ist höchstgerichtlich geklärt.
Vertragspartner ist Partypoker, nicht Ihre Mitspielenden. Sie haben das Geld bei Partypoker eingezahlt, dort ist es verloren gegangen. Sie wenden sich an Partypoker.
Wird gegengerechnet. Maßgeblich ist der Nettoverlust. Die genaue Berechnung machen wir auf Basis Ihrer Kontoauszüge im Erstgespräch.
Wenn Sie das Gefühl haben, das eigene Spielverhalten nicht mehr unter Kontrolle zu haben, finden Sie unter den Hilfsangeboten des Bundesministeriums für Finanzen anonyme Beratung und konkrete Anlaufstellen. Diese Hilfe ist unabhängig von einer Rückforderung.
Casino-Verluste bei Partypoker fallen unter das österreichische Glücksspielgesetz. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze können bis zu dreißig Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Wett-Verluste bei Partypoker sind in Österreich grundsätzlich aus einem legalen Vertrag entstanden. Der Klagsweg läuft über die partielle Geschäftsunfähigkeit nach § 865 ABGB. Die pathologische Spielsucht wird im Verfahren gutachterlich festgestellt, den fachärztlichen Befund organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam. Das gilt unabhängig davon, wo Partypoker sitzt, auch österreichisch lizenzierte Online-Wettanbieter sind klagbar. Wirtschaftlich tragfähig ab rund 50.000 Euro Verlust.
Poker-Verluste bei Partypoker unterliegen nach OGH-Linie dem Glücksspielmonopol. Ohne österreichische Konzession sind die Verträge nichtig, Einsätze sind rückforderbar.
Prüfung kostenlos. Honorar nur im Erfolgsfall, ab 35 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe richtet sich nach Aufwand und Komplexität des Verfahrens.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Die Einschätzung ist unverbindlich und kostenlos.