Viele Online-Casinos haben ihren Sitz in Malta. Wer dort ein Urteil durchsetzen will, stößt seit einiger Zeit auf eine besondere Hürde, die als Bill 55 bekannt wurde. Jetzt gibt es Bewegung in der Sache.
Worum es bei der Bill 55 geht
Malta hat ein Gesetz erlassen, das maltesischen Gerichten untersagt, ausländische Urteile gegen in Malta lizenzierte Glücksspielanbieter anzuerkennen oder zu vollstrecken. Für Betroffene bedeutete das: Selbst ein gewonnenes Verfahren im eigenen Land ließ sich in Malta nur schwer in tatsächliche Zahlungen umsetzen.
Zwei wichtige Entwicklungen
- Die Europäische Kommission hat im Juni 2025 ein förmliches Verfahren gegen Malta eingeleitet. Sie sieht in der Bill 55 einen Verstoß gegen europäisches Recht.
- Am 23. April 2026 hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof seine Einschätzung in einem einschlägigen Verfahren vorgelegt. Er hält die Bill 55 für klar mit dem europäischen Recht unvereinbar. Malta könne sich nicht darauf berufen, ausländische Gerichte hätten das EU-Recht falsch angewandt.
Die Einschätzung des Generalanwalts ist noch kein Urteil, sie gibt aber eine deutliche Richtung vor.
Was das für Betroffene bedeutet
Sollte der Gerichtshof dieser Linie folgen, wird die Vollstreckung ausländischer Urteile in Malta wieder leichter. Für Menschen, die bei einem Anbieter ohne nationale Konzession verloren haben, verbessern sich damit die Aussichten, ein erstrittenes Urteil auch tatsächlich durchzusetzen.
Wichtig bleibt, nicht zu lange zu warten, da Ansprüche verjähren können. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und übernehmen im Erfolgsfall die Durchsetzung, einschließlich einer möglichen Vollstreckung im Ausland. Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt.
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Quellen
- EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 23. April 2026, Rechtssache C-683/24 · Europäischer Gerichtshof · C-683/24
- Europäische Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta (INFR(2025)2100, Juni 2025)