Die E-Mail liest sich freundlich. Nach kurzer Anrede folgt ein Satz, der das Wesentliche zusammenfasst, danach eine Summe in Euro und eine Kontonummer für die Auszahlung. Ein paar Tage später ist das Geld da, der Aufkäufer übernimmt die Forderung gegen das Casino, und die Sache scheint erledigt. Was nach einem sauberen Schlussstrich aussieht, ist für einen erheblichen Teil der Betroffenen genau das Gegenteil davon. Wer auf diesem Weg ein paar Tausend Euro bekommen hat, könnte in vielen Fällen ein Vielfaches davon auf der anderen Seite des Tisches liegen gelassen haben, ohne es zu wissen.
Wer einmal verkauft hat und Wochen oder Monate später ein ungutes Gefühl bekommt, ob das Angebot damals wirklich fair war, ist mit dieser Frage nicht allein. Bei der R. M. Prozessfinanzierung GmbH erreichen uns Anfragen aus beiden Richtungen. Manchmal von Betroffenen, die noch überlegen, ob sie verkaufen sollen. Häufiger von Betroffenen, die längst verkauft haben und das damalige Angebot im Rückblick nicht mehr einordnen können. Dieser Beitrag beschreibt, wie der Forderungsverkauf bei Casino-Verlusten in Österreich funktioniert, warum die Pauschalangebote so niedrig ausfallen können, wie sie ausfallen, und wann sich eine zweite Prüfung lohnt, auch dann, wenn der Verkauf schon länger zurückliegt. Er behandelt außerdem zwei Fälle, die dabei oft übersehen werden: warum ein überstürzter Verkauf gerade in der aktuellen Marktlage selten die beste Entscheidung ist, und warum sich auch ein Vergleich, den Betroffene selbst mit dem Casino geschlossen haben, noch einmal überprüfen lässt.
Hinzu kommt ein Punkt, der vielen erst beim Nachrechnen klar wird. Die wenigsten Betroffenen wissen aus dem Gedächtnis, wie viel sie bei einem Online-Casino tatsächlich verloren haben. Die echte Summe liegt fast immer deutlich über dem Betrag, den jemand ohne schriftlichen Nachweis aus dem Kopf nennen würde. Ein Pauschalangebot, das auf dieser aus dem Kopf genannten Zahl basiert, vergleicht in Wahrheit mit der falschen Zahl. Und genau diese Lücke kalkulieren die problematischen Anbieter mit ein.
Was Forderungsverkauf in dieser Branche eigentlich bedeutet
Hinter dem Begriff steckt eine klar umrissene wirtschaftliche Operation. Eine Spielerin oder ein Spieler hat bei einem Online-Casino, das in Österreich keine Konzession besitzt, Geld verloren. Aus dieser Konstellation entsteht nach gefestigter österreichischer Rechtsprechung eine Rückforderungs-Forderung gegen den Casino-Betreiber. Diese Forderung ist ein Vermögenswert. Sie kann eingeklagt, sie kann verglichen, und sie kann verkauft werden.
Beim Verkauf tritt der Spieler die Forderung an einen Aufkäufer ab. Der Aufkäufer zahlt sofort einen Pauschalbetrag und führt das Verfahren gegen das Casino auf eigene Rechnung. Was er anschließend erzielt, behält er. Die Differenz zwischen Ankaufspreis und Erlös ist seine Marge.
Wie hoch die Pauschalangebote typischerweise ausfallen
In den Telefonaten und Mails, die uns in den letzten Monaten erreicht haben, lagen die Angebote für Forderungsverkäufe immer wieder in einer ähnlichen Größenordnung. Häufig zwischen fünf und zehn Prozent der vom Spieler angegebenen Verlustsumme. In einem Fall waren es bei einer angegebenen Verlustsumme von rund 9.500 Euro 850 Euro Auszahlung. In einem anderen Gespräch berichtete eine Betroffene, ihr seien für etwa 18.500 Euro Verlust 1.500 Euro angeboten worden. Beide Zahlen sind anonymisiert und in der Höhe leicht abgewandelt, das Verhältnis von Verlust zu Auszahlung bilden sie korrekt ab.
Diese Quoten sind in einer Branche, in der Vergleiche mit den Casino-Betreibern erfahrungsgemäß im Bereich von zwei Dritteln bis drei Vierteln der Forderung abgeschlossen werden, bemerkenswert niedrig. Eine kurze Rechnung an einem fiktiven Beispiel macht die Mechanik sichtbar.
Angenommen, eine Spielerin hat bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession 18.500 Euro verloren und verkauft ihre Forderung für 1.500 Euro. Der Aufkäufer verhandelt anschließend mit dem Casino und erzielt einen Vergleich, der bei 75 Prozent der Forderung liegt. Das ergibt 13.875 Euro Erlös. Abzüglich der 1.500 Euro Ankaufspreis bleiben dem Aufkäufer 12.375 Euro. Bei der Spielerin sind 1.500 Euro angekommen. Anders gesagt: Aus dem Vorgang fließen rund 1.500 Euro an die Spielerin und rund 12.000 Euro an den Aufkäufer. Dass es im Einzelfall auch anders ausgehen kann, ist unbestritten. Diese Asymmetrie ist aber nicht Pech oder Pechsträhne. Sie ist überall dort strukturell so angelegt, wo Pauschalpreise bezahlt werden, die nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was sich beim Casino später erzielen lässt. Wer den Verkaufspreis im Rückblick mit dem Vergleichserlös ins Verhältnis setzt, sieht, in welchem Maße er oder sie über den Tisch gezogen wurde.
Warum gerade jetzt kein überstürzter Verkauf ratsam ist
Zur ohnehin niedrigen Höhe der Pauschalangebote kommt derzeit ein zeitlicher Aspekt hinzu, der gegen einen schnellen Verkauf spricht. Der österreichische Glücksspielmarkt ist im Umbruch. Für den Online-Bereich zeichnet sich eine geordnete Lizenzvergabe ab, mit der Anbieter, die hier bislang ohne Konzession und damit illegal tätig waren, künftig legal auftreten könnten.
Nach unserer Einschätzung verändert das die Verhandlungsposition der geschädigten Spielerinnen und Spieler tendenziell zu ihren Gunsten. Ein Anbieter, der eine österreichische Lizenz anstrebt, hat ein erhebliches Interesse daran, offene und vollstreckbare Ansprüche nicht länger auf einen Bruchteil zu drücken, sondern seriös zu regeln. Wer seine Forderung ausgerechnet jetzt für einen pauschalen Bruchteil abgibt, verschenkt womöglich genau diese Ausgangslage.
Besondere Vorsicht ist deshalb bei Angeboten geboten, die einen pauschalen Sammel- oder Generalvergleich in der Größenordnung von rund einem Drittel der Forderung in Aussicht stellen und rasch unterschrieben werden sollen, etwa bei Angeboten zu Ansprüchen gegen Interwetten. Ein Drittel klingt neben den fünf bis zehn Prozent aus dem klassischen Forderungsverkauf großzügig, liegt aber immer noch deutlich unter dem, was bei einem sauber geführten Verfahren erfahrungsgemäß erreichbar ist.
Heikel wird es vor allem dann, wenn jemand seine Ansprüche bereits vertraglich einem Prozessfinanzierer übertragen hat und dieselben Ansprüche danach, etwa über einen Rechtsanwalt, an einen anderen Finanzierer abtritt. Dieselbe Forderung lässt sich nicht zweimal wirksam übertragen. Wer das dennoch tut, verfügt über einen Anspruch, der ihm rechtlich nicht mehr zusteht, kann sich dadurch Ersatzansprüchen aussetzen und im Extremfall selbst zum Beklagten werden, während der zuerst beauftragte Finanzierer auf seinem Einsatz sitzen bleibt. Ein bereits laufender Vertrag mit einem Prozessfinanzierer gehört deshalb vor jeder weiteren Abtretung offen auf den Tisch. Wer unsicher ist, sollte die Lage unabhängig prüfen lassen, bevor er ein zusätzliches Vergleichs- oder Abtretungsangebot unterschreibt.
Warum die Angebote dennoch verlocken
Drei Gründe tauchen in unseren Gesprächen immer wieder auf. Der erste ist die Scham. Wer monatelang Geld verloren hat, will die Geschichte oft einfach beenden, am liebsten ohne Erklärung gegenüber Familie oder Bank. Eine schnelle Auszahlung verspricht genau das. Der zweite Grund ist der Eindruck von Sicherheit. Ein konkreter Betrag auf dem Konto wirkt verlässlicher als ein Verfahren mit unsicherem Ausgang. Der dritte Grund ist mangelnde Information darüber, wie die Branche tatsächlich rechnet. Wer den typischen Rahmen nicht kennt, kann ein Angebot kaum einordnen.
“Wir sehen diese Muster heute Woche für Woche bei den Anfragen, die uns erreichen”, sagt Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH. “Wer für eine fünfstellige Forderung ein paar Tausend Euro bietet, weiß sehr genau, was er beim Casino erwartet. Wer mit dem Bauchgefühl anruft, dass damals etwas nicht gestimmt hat, hat dieses Bauchgefühl in den meisten Fällen aus gutem Grund. Die Rechnung gehört vor die Unterschrift. Wenn das damals nicht passiert ist, holen wir das im Nachhinein nach, kostenlos und mit allen Daten auf dem Tisch.”
Drei Warnsignale, die in einer ersten Mail bereits sichtbar werden
Aus den Gesprächen mit Betroffenen lassen sich Muster ableiten, die in den problematischen Fällen immer wieder gleich auftauchen. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung, aber sie sind als Frühwarnung brauchbar.
Erstens: Ein Pauschalbetrag, der ohne Sichtung der Verlustdaten genannt wird. Wer einen Wert einer Forderung wirklich abschätzt, braucht eine Grundlage. Ohne Verlustlisten oder Transaktionshistorie ist diese Grundlage gar nicht vorhanden. Pauschalsätze werden in solchen Fällen meist so kalkuliert, dass sie auch im schlechtesten denkbaren Verlauf für den Aufkäufer tragfähig sind. Für die Spielerin bedeutet das einen sehr engen Preis.
Zweitens: Eine Abtretungserklärung, die per Mail kommt und sofort unterschrieben werden soll. Seriöse Verträge halten dem Blick einer zweiten Person stand, einer Vertrauensperson, einer Schuldnerberatung oder eben einer zweiten Prüfung. Wenn auf Zeitdruck gesetzt wird, ist das ein Hinweis darauf, dass der Pauschalbetrag eine genauere Prüfung möglicherweise nicht überleben würde.
Drittens: Mitteilungen Wochen oder Monate nach Vertragsabschluss, der Vergleich mit dem Casino sei leider gescheitert oder nichts herausgekommen. Wir empfehlen in solchen Fällen, sich den Stand des Verfahrens schriftlich bestätigen zu lassen und unabhängig zu prüfen, ob das Casino tatsächlich nichts geleistet hat. In manchen Konstellationen kommt heraus, dass ein Vergleich sehr wohl zustande gekommen ist, der Aufkäufer aber die Mitteilung an den ursprünglichen Spieler so gehalten hat, dass keine Nachfragen mehr kommen.
Diese drei Muster sind in einem Geschäftsmodell, das auf Dauer Vertrauen aufbauen will, ohne Aufwand vermeidbar. Eine Sichtung der Verlustlisten vor der Preisbildung kostet nichts außer Zeit. Eine schriftliche Bestätigung des erzielten Vergleichs nach Abschluss ist Standard in jedem ernsthaften wirtschaftlichen Verkehr. Eine nachvollziehbare Begründung, warum gerade dieser Pauschalbetrag fair sein soll, ist Mindestanforderung für jeden Vertrag, den eine Spielerin oder ein Spieler später noch verteidigen muss. Dass diese drei Selbstverständlichkeiten in Teilen der Branche nicht angeboten werden, ist die eigentliche Geschäftsgrundlage dafür, dass die Marge zwischen Ankaufspreis und späterem Vergleichserlös in der Größenordnung bleiben kann, in der sie in den Akten regelmäßig auftaucht. Die Lücke in der Information ist die Lücke, aus der die Marge kommt.
Was im Verkaufsgespräch oft verschwiegen wird
Vor einem Gerichtstermin haben viele Menschen Respekt oder sogar Angst, und diese Sorge ist nachvollziehbar. Genau auf dieses Gefühl spielen manche Aufkäufer im Verkaufsgespräch an. Sie stellen Spielerinnen und Spielern vor der Unterschrift in Aussicht, sie hätten mit der Sache nach dem Verkauf endgültig nichts mehr zu tun und müssten vor allem nicht vor Gericht erscheinen. Diese Beruhigung ist eine Vereinfachung, die nicht in jedem Verfahren hält. Auch nach Abtretung der Forderung kann der ursprüngliche Spieler im Verfahren des Aufkäufers gegen das Casino als Zeuge geladen werden. Wer diese Möglichkeit für sich ausschließen möchte, sollte das vor Vertragsabschluss klären und nicht erst dann, wenn die Ladung tatsächlich kommt.
Was die meisten Spielerinnen und Spieler über ihre eigenen Verluste nicht wissen
Im Mittelpunkt fast aller Gespräche, die wir bei der R. M. Prozessfinanzierung führen, steht ein Satz, den wir mit kleinen Abwandlungen immer wieder hören. “Ich glaube, ich habe ungefähr so und so viel verloren.” Diese Sätze sind keine schlechten Erinnerungen, sie sind die normale Folge davon, dass über Monate kleine und mittlere Beträge eingezahlt werden, dazwischen einmal etwas gewonnen, vieles wieder verloren. Wer das nicht von Anfang an dokumentiert hat, bekommt die echte Summe ohne Hilfsmittel kaum zusammen.
Genau in dieser Lücke arbeiten Pauschalangebote besonders gut. Wer einen Vertrag unterschreibt, ohne die echte Verlustsumme zu kennen, vergleicht im wirtschaftlichen Sinn gar nichts. Er übergibt eine Forderung, deren Wert er selbst nicht kennt, gegen einen Betrag, der häufig nur einen kleinen Bruchteil dieses Wertes ausmacht.
Wir holen deshalb in jeder Überprüfung die vollständigen Verlustlisten direkt beim Casino ein und übergeben sie ungekürzt der Spielerin oder dem Spieler. Auf dem Tisch liegt am Ende eine Übersicht aller Einzahlungen, aller Auszahlungen und der Differenz, die den tatsächlichen Verlust ergibt. Wer will, rechnet selbst nach. Diese Transparenz ist für uns Kern unserer Arbeitsweise, und sie ist in dieser Branche keine Selbstverständlichkeit. Es gibt Aufkäufer, die mit der Schätzung arbeiten, die der Spieler bei Vertragsabschluss in den Raum gestellt hat, und die echten Listen nie auf den Tisch legen. Erst mit den vollständigen Listen lässt sich überhaupt einordnen, was ein damaliges Angebot wert war und in welchem Maße ein Pauschalbetrag plausibel aussieht oder eben nicht.
Wenn die Forderung bereits verkauft ist
Ein Teil der Anfragen, die uns erreichen, kommt von Menschen, die schon vor Monaten oder Jahren eine Forderung verkauft haben und im Nachhinein unsicher geworden sind. Manchmal, weil ein Bekannter eine andere Geschichte erzählt hat. Manchmal, weil die Mitteilung des Aufkäufers, der Vergleich sei nicht zustande gekommen, sich nicht ganz schlüssig angefühlt hat. Manchmal, weil die Verlustlisten erst später aufgetaucht sind und sich gezeigt hat, dass die ursprünglich angegebene Verlustsumme nur ein Bruchteil der tatsächlichen war.
Wir prüfen solche bereits abgeschlossenen Forderungsverkäufe kostenlos. Das ist ein Service, den wir bewusst getrennt von der eigentlichen Prozessfinanzierung anbieten, weil es in dieser Konstellation oft nicht um eine neue Klage geht, sondern erst einmal um eine ehrliche Bestandsaufnahme. Wir holen die Auskunft beim Casino ein, wir rekonstruieren die echte Verlusthöhe, und wir sehen uns den damaligen Abtretungsvertrag im Detail an. Es lohnt sich auch dann, wenn der Verkauf schon länger zurückliegt. In einem Teil der Fälle stellt sich heraus, dass mit dem damaligen Verkauf tatsächlich alles abgeschlossen ist und keine weiteren Schritte sinnvoll sind. In einem anderen Teil, und das ist häufiger, als viele Betroffene annehmen, ergibt die zweite Prüfung Punkte, die eine genauere Bearbeitung tragen. Das kann eine Differenz zwischen damals angegebener und heute belegbarer Verlustsumme sein. Das kann ein Vergleichserlös sein, über den der ursprüngliche Verkäufer im Anschluss nicht vollständig informiert wurde. Das kann ein Vertragsdetail sein, das im Lichte der heutigen Datenlage anders zu lesen ist als beim damaligen Unterschreiben. Was das im einzelnen Fall heißt, klären wir nicht per Mail, sondern in einem persönlichen Gespräch.
“Wir können nicht in jedem Fall noch etwas erreichen, und wir versprechen das auch nicht”, betont Mechtler. “Aber wir sehen uns jeden Vorgang in Ruhe an, kostenlos und ohne Druck, und wir sagen ehrlich, ob ein zweiter Anlauf trägt. Niemand sollte die zweite Frage nur deshalb verschlucken, weil der erste Vertrag schon unterschrieben ist.”
Wenn Sie selbst mit dem Casino verglichen haben
Nicht jeder hat seine Forderung an einen Aufkäufer verkauft. Ein wachsender Teil der Anfragen kommt von Spielerinnen und Spielern, die sich ohne anwaltliche Vertretung und ohne Prozessfinanzierer direkt mit dem Casino verglichen und einen Einmalbetrag angenommen haben. Das Muster dahinter ist dasselbe wie beim Forderungsverkauf. Wer sich vergleicht, ohne die echte Verlusthöhe zu kennen, verhandelt über eine Zahl, die er selbst nicht kennt.
Wie groß der Abstand zwischen angenommenem Betrag und tatsächlichem Verlust sein kann, zeigt ein anonymisiertes Beispiel aus der Praxis. Eine Spielerin schloss auf eigene Faust einen Vergleich und nahm 5.400 Euro an. Erst als später die vollständigen Verlustlisten eingeholt wurden, zeigte sich das wahre Ausmaß: rund 94.000 Euro Verlust. Der angenommene Betrag entsprach damit gut einem Zwanzigstel dessen, was tatsächlich im Raum stand. Die Spielerin hatte nicht schlecht verhandelt, sie hatte auf einer falschen Grundlage verhandelt.
Ein Vergleich, der auf einer derart unvollständigen Grundlage zustande gekommen ist, ist nach unserer Erfahrung unter Umständen einer erneuten rechtlichen Prüfung zugänglich. Ob im konkreten Fall Ansatzpunkte bestehen, beurteilen wir gemeinsam mit den kooperierenden Rechtsanwälten. Auch diese Prüfung ist kostenlos und ohne Mindestschwelle. Wer also bei einem oder mehreren Casinos irgendwann selbst einen Vergleich abgeschlossen hat und im Rückblick unsicher ist, ob die Grundlage damals gestimmt hat, sollte auch diese Vorgänge sichten lassen. Was ein damaliger Vergleich wirklich wert war, lässt sich erst mit den vollständigen Verlustlisten auf dem Tisch beurteilen.
Warum es bei der Überprüfung keine Mindestschwelle gibt
Bei einer neuen Klage gegen ein Online-Casino spielt die wirtschaftliche Tragfähigkeit eine Rolle, das ist Branchenstandard. Bei der Überprüfung eines bereits abgeschlossenen Forderungsverkaufs ist die Lage eine andere. Wenn die Forderung damals einem Aufkäufer einen Pauschalbetrag wert war, dann hat sich für ihn die Kalkulation gerechnet. Genau deshalb prüfen wir solche Fälle ohne Mindestschwelle. Auch wer den damaligen Verkauf für klein gehalten hat, soll uns schreiben. Wir sehen uns Verhältnis und Verlauf an und sagen ehrlich, was wir sehen.
Sollte sich aus dieser Überprüfung ein weiterer Schritt ergeben, der eine eigene Beauftragung trägt, besprechen wir die Konditionen ausführlich vor jeder Unterschrift. Die Überprüfung selbst bleibt davon unberührt, sie ist und bleibt kostenlos.
Wann sich ein Anruf bei uns lohnt
Wenn Sie eines der folgenden Signale wiedererkennen, gehören Sie zu der Gruppe, die uns am häufigsten anschreibt, und in der eine zweite Prüfung am häufigsten Bewegung in den Vorgang bringt:
- Sie haben Ihre Forderung im Rückblick zu billig verkauft, oder der Pauschalbetrag lag bei zwanzig Prozent Ihrer damals angegebenen Verlustsumme oder darunter.
- Sie haben sich mit einem Casino selbst verglichen und einen Einmalbetrag angenommen, ohne die echte Verlusthöhe zu kennen.
- Ihnen liegt gerade ein pauschaler Sammel- oder Generalvergleich vor, der rasch unterschrieben werden soll, womöglich obwohl Sie Ihre Ansprüche bereits jemandem übertragen haben.
- Sie haben verkauft und seither nichts mehr vom Aufkäufer gehört.
- Sie haben die Mitteilung erhalten, der Vergleich mit dem Casino sei gescheitert oder nichts dabei herausgekommen, ohne dass Ihnen Belege dazu vorliegen.
- Sie wissen heute, dass Ihre echten Verluste höher waren als die Summe, die Sie damals beim Verkauf angegeben haben.
Eine erste Sortierung ist in jedem dieser Fälle kostenlos und unverbindlich. Wir holen die vollständigen Verlustlisten direkt beim Casino und übergeben sie Ihnen ungekürzt, sodass Sie selbst nachrechnen können, was tatsächlich passiert ist. Anschließend besprechen wir gemeinsam, was die Daten am Ende ergeben.