R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Online-Glücksspiel boomt, doch nicht jeder Anbieter ist in Österreich zulässig. Viele bekannte, stark beworbene Plattformen verfügen über keine österreichische Konzession. Wer dort verloren hat, kann eine Rückforderung prüfen lassen.

Warum eine Rückforderung möglich sein kann

In Österreich darf Online-Glücksspiel nur mit einer Konzession angeboten werden. Anbieter, die sich allein auf eine ausländische Lizenz stützen, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Verluste bei solchen Anbietern können zivilrechtlich zurückgefordert werden. Ob das auf einen konkreten Anbieter zutrifft, prüfen wir kostenlos.

So läuft die Rückforderung ab

  • Kontakt: Sie melden sich über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch.
  • Fallprüfung: Wir prüfen, ob eine Rückforderung möglich ist, und geben eine Einschätzung.
  • Durchsetzung: Bei positiver Bewertung leiten kooperierende Rechtsanwälte das Verfahren ein.

Verweigert ein Anbieter die Zahlung, kann eine Zwangsvollstreckung nötig werden, auch im Ausland. Auch diese Aufwände werden im Rahmen der Prozessfinanzierung getragen, ein Vorschuss fällt für Sie nicht an.

Auch bei Insolvenz oder Sitz im Ausland

Meldet ein Anbieter Insolvenz an oder verlegt seinen Sitz ins Ausland, bleibt eine Rückforderung oft weiterhin möglich. Maßgeblich ist der Einzelfall.

Ausblick auf die Rechtslage

Mehrere internationale Standorte stehen unter wachsendem regulatorischen Druck, und auf EU-Ebene sind Verfahren anhängig. Die Rechtslage bleibt komplex. Für Betroffene ist es sinnvoll, Ansprüche aktiv und frühzeitig prüfen zu lassen, da sie verjähren können.

Die Prüfung ist kostenlos. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt. Mehr dazu auf der Seite Online-Casino und Glücksspiel.

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