R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Online-Glücksspiel ist über Computer und Smartphone jederzeit verfügbar. Viele Anbieter werben aggressiv um Kundschaft, und nicht wenige Menschen verlieren dabei erhebliche Beträge. Ein großer Teil dieser Verluste entsteht bei Anbietern, die in Österreich gar keine Konzession besitzen.

Die Rechtslage ist klar, die Durchsetzung nicht immer

In Österreich darf Online-Glücksspiel nur mit einer Konzession angeboten werden. Neben dem konzessionierten Angebot win2day, das den Österreichischen Lotterien zuzuordnen ist, agieren die übrigen Anbieter ohne österreichische Konzession. Berufen sie sich auf eine Lizenz aus Malta und auf die EU-Dienstleistungsfreiheit, ändert das nichts: Der Europäische Gerichtshof und österreichische Gerichte geben den Spielerinnen und Spielern regelmäßig recht. Verluste aus dem Spiel bei solchen Anbietern sind rechtlich anfechtbar und können zurückgefordert werden.

Das eigentliche Problem liegt in der Durchsetzung. Viele Anbieter sitzen im Ausland und zahlen auch nach einem Urteil nicht freiwillig. Dann ist eine Zwangsvollstreckung im Ausland nötig, die für Einzelpersonen kaum zu bewältigen ist.

Warum sich Prozessfinanzierung anbietet

Gerade weil der Weg lang sein kann, ist eine Begleitung sinnvoll, die das Kostenrisiko trägt. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH prüft jeden Fall kostenlos und übernimmt im Erfolgsfall die Finanzierung des Verfahrens.

Wir prüfen jeden Fall vertraulich und finanzieren das Verfahren, damit Betroffene nicht allein vor diesen Hürden stehen.

Ing. Ronald Mechtler, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Im Erfolgsfall behalten wir ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt. Wer das Gefühl hat, das Spielen nicht mehr selbst zu steuern, findet zusätzlich beim BMF Spielerschutz, Hilfsangebote eine Übersicht anerkannter Beratungsstellen. Mehr zur Rückforderung auf der Seite Online-Casino und Glücksspiel.

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