Wenige Mausklicks genügen, um in einem Online-Casino zu spielen. Werbung verspricht Gewinne und Gratisspiele, und es ist leicht, dabei hohe Beträge zu verlieren. Viele dieser Anbieter dürfen ihr Angebot in Österreich gar nicht zulässig betreiben. Genau das eröffnet Geschädigten eine rechtliche Möglichkeit.
Die Rechtslage in Österreich
In Österreich besteht ein Glücksspielmonopol. Online-Casinospiele dürfen nur von einem konzessionierten Anbieter angeboten werden, in Österreich ist das die Österreichischen Lotterien mit dem Angebot win2day. Alle anderen Online-Casinos agieren grundsätzlich ohne österreichische Konzession. Die mit ihnen geschlossenen Spielverträge sind zivilrechtlich nicht bindend, geleistete Verluste können zurückgefordert werden.
Der Europäische Gerichtshof hat die Zulässigkeit des österreichischen Modells in der Vergangenheit bestätigt. Eine Lizenz aus einem anderen EU-Land, etwa aus Malta, ersetzt die österreichische Konzession nicht. Österreichische Gerichte entscheiden Verfahren gegen solche Anbieter regelmäßig zugunsten der Geschädigten. Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, ist ein Prozess mitunter gar nicht nötig.
Wer Verluste zurückfordern kann
Grundsätzlich kann jede Person ihre Verluste bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession zurückfordern, wenn die Verluste in Österreich entstanden sind. Ansprüche können je nach Fallgestaltung bis zu 30 Jahre zurückreichen, sofern der Anbieter in der Zwischenzeit nicht insolvent geworden ist. Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt von der Höhe der Verluste und vom Einzelfall ab. Genau das klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Worauf Sie achten sollten
Hilfreich ist eine möglichst vollständige Auflistung der Gesamtverluste. Eine solche Aufstellung lässt sich oft beim Betreiber anfordern. Liegen Verluste bei mehreren Anbietern vor, sollten alle berücksichtigt werden. Beim Prozessfinanzierer sollte klar sein, in welcher Höhe und wann das Honorar anfällt.
Bei der R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist die Prüfung kostenlos. Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Im Erfolgsfall behalten wir ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt. Mehr dazu auf der Seite Online-Casino und Glücksspiel.