Online-Casinos werben in Österreich stark um Kundschaft, oft mit bunten Oberflächen, Boni und bekannten Markennamen. Viele dieser Anbieter verfügen über keine österreichische Konzession. Genau das ist für eine mögliche Rückforderung entscheidend.
Was ein nicht konzessioniertes Online-Casino ausmacht
In Österreich darf Online-Glücksspiel nur mit einer Konzession nach dem Glücksspielgesetz angeboten werden. Eine Lizenz aus einem anderen Land, etwa aus Malta, gilt in Österreich nicht. Zahlreiche international tätige Anbieter berufen sich auf eine solche ausländische Lizenz und machen ihr Angebot dennoch für österreichische Kundschaft zugänglich. In Österreich ist dieses Angebot ohne Konzession nicht zulässig, und geleistete Verluste können zivilrechtlich zurückgefordert werden.
Worauf es ankommt
Bekanntheit oder ein seriöses Erscheinungsbild sagen nichts über die Konzession aus. Viele große Marken betreiben neben Sportwetten auch Casino-Angebote und treten unter mehreren Namen oder über Tochtergesellschaften auf. Für die Frage der Rückforderung zählt allein, ob der konkrete Anbieter über eine österreichische Konzession verfügte und ob Ihre Verluste in Österreich entstanden sind.
So lässt sich der eigene Fall klären
- Stellen Sie zusammen, bei welchen Anbietern Sie gespielt haben.
- Sichern Sie nach Möglichkeit Unterlagen aus dem Spielerkonto, Kontoauszüge oder Zahlungsbelege.
- Lassen Sie den Konzessionsstatus des Anbieters prüfen.
Ob ein bestimmter Anbieter über eine österreichische Konzession verfügte, prüfen wir für Sie kostenlos. Das Verfahren führen kooperierende Rechtsanwälte. Im Erfolgsfall behält die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ab 35 Prozent des erstrittenen Betrags ein, der übrige Betrag wird an Sie ausgezahlt. Mehr dazu auf der Seite Online-Casino und Glücksspiel.